Rechtsprechung
LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines Betrages nach einer von ihm im Online-Banking durchgeführten Überweisung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf Wiedergutschrift
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf Wiedergutschrift
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13
Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Bank: Autorisierter Zahlungsvorgang bei …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14
Unabhängig von der Frage ob es sich bei der Zustimmung um eine Willenserklärung oder um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung handelt, finden die allgemeinen Regeln über einseitige Willenserklärungen jedenfalls entsprechende Anwendung (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).Denn das Vorliegen eines (täuschungsbedingten) Irrtums berührt nicht die Wirksamkeit der Zustimmung, sondern begründet unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB lediglich ein Anfechtungsrecht (vgl. Zahrte MMR 2013, 207;… Mayen in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. § 49, Rn. 20; LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Eine Anfechtung durch die Klägerin ist jedoch nicht erklärt worden, womit dahinstehen kann, ob die Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorliegen (verneinend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Dies entspricht der hinzunehmenden getroffenen gesetzgeberischen Wertung, wonach die Bank nach § 675 u BGB lediglich das Fälschungsrisiko trägt, nicht aber das Risiko eines täuschungsbedingten Irrtums des Zahlungsdienstenutzers (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).
- BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).