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   LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19 (534)   

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LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19 (534) (https://dejure.org/2020,47675)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 02.07.2020 - 5 O 1407/19 (534) (https://dejure.org/2020,47675)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 5 O 1407/19 (534) (https://dejure.org/2020,47675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagenfinanzierung - und der Widerruf eines Darlehensvertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Eine richtlinienkonforme Auslegung scheidet daher aus, wenn das nationale Recht und der Wille des nationalen Gesetzgebers eindeutig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18, Rn.17, juris).

    Vorliegend ist das deutsche Gesetz und der Wille des deutschen Gesetzgebers bezüglich der Zulässigkeit des Verweises auf eine gesetzliche Vorschrift zwecks Umschreibung der Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist derart eindeutig, dass eine entgegenstehende richtlinienkonforme Auslegung ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18, Rn.17, juris).

    Auch eine richtlinienkonforme Fortbildung kommt nicht in Betracht, weil es unter Heranziehung der Gesetzesbegründung an einer verdeckten Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes fehlt (BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 44/18, Rn. 17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2019 - 6 U 88/18 -, juris Rn. 19).

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Der Bundegerichtshof hat für eine mit Ausnahme der vorliegend fehlenden pauschalen Entschädigung im Wesentlichen wortlautidentische Belehrung entschieden, dass diese den Anforderungen nach der genannten Vorschrift genügt (BGH, Urteil vom 05.11.2019, XI ZR 650/18, Rn. 40-50, zitiert nach juris).

    (a) Der Bundesgerichtshof hat in jeder Hinsicht überzeugend anhand Wortlaut, Systematik, Telos, Entstehungsgeschichte und der verschiedenen Sprachfassungen der zugrunde liegenden Richtlinie 2008/48/EG hergeleitet, dass diese Vorschrift sich nur auf das in der genannten Richtlinie vorgesehene Kündigungsrecht für unbefristete Darlehensverträge aus der Vorschrift des § 500 Abs. 1 BGB bezieht (BGH, Urteil vom 05.11.2019, XI ZR 650/18, Rn. 26-38, zitiert nach juris).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26.03.2020 (C-66/19, veröffentlicht in juris).

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der zitierten Entscheidung ausgeführt, Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48 sei dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der in Art. 10 dieser Richtlinie genannten Angaben auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C-66/19 -, Rn. 49, juris) mit der Folge, dass der - auch vorliegend von der Beklagten - verwendete sogenannte "Kaskadenverweis" der Richtlinie zuwiderlaufe.

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Jedoch obliegt die Entscheidung darüber, ob im Rahmen des nationalen Rechts ein Spielraum für eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung besteht, den nationalen Gerichten (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juli 2018 - XI ZR 702/16 -, Rn. 13, m.w.N., juris).

    Der Grundsatz gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung und Rechtsfortbildung darf nicht zu einer Auslegung des nationalen Rechts contra legem führen (vgl. hierzu insgesamt: BGH, Urteil vom 03. Juli 2018 - XI ZR 702/16 -, Rn. 13, m.w.N, juris).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Leitbild ist für das hier maßgebliche Recht, das vollharmonisiertes Unionsrecht umsetzt, der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15, zit. nach juris, dort Rn. 32, 33; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.05.2017 - 9 U 105/16).

    Auch die Erläuterung des § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele, stellt eine hinreichende Belehrung dar (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15, WM 2016, 706).

  • LG Ravensburg, 07.08.2018 - 2 O 259/17

    VW-Bank: Fehlerhafte Autokreditverträge

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Die dort beispielhaft erwähnte Zulassung eines Fahrzeuges ist nicht als Untersuchung oder Testen einer Ware einzuordnen, weshalb dort richtigerweise darauf hingewiesen wird, dass schon die Zulassung des Fahrzeuges zu einem ersatzpflichtigen Wertverlust führen kann (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 05. Dezember 2017 - 11 O 37/17 -, juris Rn. 51; LG Ulm, Urteil vom 30.07.208 - 4 O 399/17 - Anlage B12; a.A. LG Ravensburg, Urteil vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 -, juris, wo die Formulierung in den Darlehensbedingungen ohne nähere Begründung für inhaltlich falsch gehalten wird).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Die vertraglichen Pflichtangaben können auch in Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen erteilt werden, soweit sie klar und verständlich sind und ihre Gestaltung es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ermöglicht, die jeweils einschlägigen Angaben aufzufinden (BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, zit. nach juris, dort Rn. 24 ff.).
  • LG Ulm, 30.07.2018 - 4 O 399/17

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an Widerrufsbelehrung und

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Die dort beispielhaft erwähnte Zulassung eines Fahrzeuges ist nicht als Untersuchung oder Testen einer Ware einzuordnen, weshalb dort richtigerweise darauf hingewiesen wird, dass schon die Zulassung des Fahrzeuges zu einem ersatzpflichtigen Wertverlust führen kann (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 05. Dezember 2017 - 11 O 37/17 -, juris Rn. 51; LG Ulm, Urteil vom 30.07.208 - 4 O 399/17 - Anlage B12; a.A. LG Ravensburg, Urteil vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 -, juris, wo die Formulierung in den Darlehensbedingungen ohne nähere Begründung für inhaltlich falsch gehalten wird).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Eines gesonderten Hinweises auf den Standort der Informationen bedarf es im Vertragsformular nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2017 - 17 U 204/15, zit. nach juris, dort Rn. 40).
  • LG Düsseldorf, 09.10.2017 - 11 O 37/17
    Auszug aus LG Braunschweig, 02.07.2020 - 5 O 1407/19
    Die dort beispielhaft erwähnte Zulassung eines Fahrzeuges ist nicht als Untersuchung oder Testen einer Ware einzuordnen, weshalb dort richtigerweise darauf hingewiesen wird, dass schon die Zulassung des Fahrzeuges zu einem ersatzpflichtigen Wertverlust führen kann (so auch: LG Düsseldorf, Urteil vom 05. Dezember 2017 - 11 O 37/17 -, juris Rn. 51; LG Ulm, Urteil vom 30.07.208 - 4 O 399/17 - Anlage B12; a.A. LG Ravensburg, Urteil vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 -, juris, wo die Formulierung in den Darlehensbedingungen ohne nähere Begründung für inhaltlich falsch gehalten wird).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

  • OLG Stuttgart, 04.02.2019 - 6 U 88/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • LG Heilbronn, 30.01.2018 - 6 O 358/17

    Pkw-Finanzierung durch Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen für den

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

  • LG Köln, 10.10.2017 - 21 O 23/17
  • OLG Braunschweig, 18.11.2020 - 11 U 315/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 02.07.2020, Az. 5 O 1407/19 (534) wie folgt abzuändern:.
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