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   LG Braunschweig, 05.08.2016 - 5 OH 62/16   

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LG Braunschweig, 05.08.2016 - 5 OH 62/16 (https://dejure.org/2016,23204)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 05.08.2016 - 5 OH 62/16 (https://dejure.org/2016,23204)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 05. August 2016 - 5 OH 62/16 (https://dejure.org/2016,23204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG

  • lto.de (Pressebericht, 08.08.2016)

    Musterverfahren bei VW-Aktionärsklagen: Vorlagebeschluss erlassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG

  • juve.de (Pressemeldung)

    VW-Aktionäre können sich auf ein Musterverfahren einstellen

  • hahn-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Anmeldungen im Rahmen des KapMuG-Verfahrens frühestens im vierten Quartal 2016 möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohende Verjährung bezüglich VW-Dieselgate zum 19.09.2016

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjähren am 19. September 2016 Ansprüche?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Dieselgate/Anlegerklagen: Erlass von Vorlagebeschluss

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verjähren am 19. September 2016 Ansprüche?

  • test.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2016, 2019
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Braunschweig, 19.05.2016 - 5 O 100/16

    Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern gegen die Volkswagen AG über

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 5 OH 62/16
    Dabei handelt es sich um die Verfahren mit den Aktenzeichen 5 O 100/16, 5 O 158/16, 5 O 2069/15, 5 O 2070/15, 5 O 2074/15, 5 O 2075/15, 5 O 2094/15, 5 O 2305/15, 5 O 2445/15 und 5 O 2619/15.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 2/17

    Porsche/VW: Zunächst kein weiteres Kapitalanleger-Musterverfahren

    Zu den Feststellungszielen im Einzelnen und zum Sachverhalt, der den beim Landgericht Braunschweig rechtshängigen Ausgangsverfahren zugrunde liegt, wird auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16, veröffentlicht im Klageregister) verwiesen.

    Demnach ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 28.2.2017 im Hinblick auf das durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) eingeleitete, vor dem Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Az. 3 Kap 1/16 anhängige zeitlich frühere Musterverfahren unzulässig.

    bb) Dem entsprechend beinhaltet der Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (5 OH 62/16) nicht nur Feststellungsziele, die Rechtsfragen betreffen, sondern auch solche, die eine Feststellung tatsächlicher Umstände herbeiführen sollen.

    aa) Die Frage, ob in den Umständen, die das Feststellungsziel I A 2 des Vorlagebeschlusses des Landgerichts aufzählt, Insiderinformationen im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 WpHG aF zu sehen sind, ist Gegenstand der Feststellungsziele des durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (5 OH 62/16) eingeleiteten Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

    Dieselbe Frage wird im Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (5 OH 62/16) aufgeworfen.

    Dem entsprechend liegt im Ergebnis weder dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 28.2.2017 (Az. 22 AR 1/17 Kap) noch dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) der Informationsträger als Abgrenzungskriterium des gleichen Lebenssachverhalts zugrunde.

    2) Das Landgericht Braunschweig hat mit Vorlagebeschluss vom 5 OH 62/16 in A I bis XIX der Feststellungsziele 19 Umstände aufgeführt, die als Anknüpfungspunkte für unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen in Betracht kommen.

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Beide "Anlegegruppen" haben mit Einreichung der Klageschrift einen Antrag auf Aussetzung ihrer Verfahren nach § 8 KapMuG auf das - durch den Vorlagebeschluss des LG Braunschweig vom 5. August 2016 (5 OH 62/16) bereits eingeleitete - Musterverfahren gestellt.
  • OLG Braunschweig - 3 Kap 1/16 (anhängig)

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka vs. VW/Porsche: Terminladungen und

    Zur Aufklärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen hat der 5. Zivilsenat des Landgerichts Braunschweig in einem Vorlagebeschluss vom 5. August 2016 (5 OH 62/16) fast 200 Feststellungsziele formuliert und diese dem Oberlandesgericht Braunschweig zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19

    BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu

    Am 5. August 2016 erließ das Landgericht Braunschweig einen Vorlagebeschluss (5 OH 62/16), der lediglich die Musterbeklagte zu 2 als Musterbeklagte bezeichnet und zu einem Musterverfahren beim Oberlandesgericht Braunschweig (3 Kap 1/16) geführt hat.

    (1) Die Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Braunschweig vom 5. August 2016 (5 OH 62/16), hinsichtlich derer das Oberlandesgericht eine Sperrwirkung angenommen hat, betreffen ausschließlich Schadensersatzansprüche in Bezug auf öffentliche Kapitalmarktinformationen der Musterbeklagten zu 2 des vorliegenden Verfahrens.

  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 204/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    Am 5.8.2016 hat das Landgericht Braunschweig in der Sache 5 OH 62/16 einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 KapMuG erlassen.

    Wegen der dort formulierten Feststellungsziele, die ausschließlich materiell-rechtliche Fragen betreffen, wird auf den am 10.8.2016 im Klageregister des Bundesanzeigers bekanntgemachten Vorlageschluss verwiesen (darüber hinaus veröffentlicht u.a. in juris und in WM 2016, 2019).

    Der Anteil der verkauften Vorzugsaktien beträgt 3 Prozent der Gesamtanzahl (siehe ergänzend LG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 5.8.2016 - 5 OH 62/16 -, juris, dort die klägerseitigen Feststellungsziele unter Nr. XXIV, XXVI).

    Das dortige Musterverfahren bezieht sich insbesondere auf tatsächliche und rechtliche Fragen des Vorliegens von nicht unverzüglich veröffentlichten Insiderinformationen (vgl. § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 WpHG a.F.), der Befreiung der V AG von der Pflicht zur Veröffentlichung (vgl. § 15 Abs. 3 WpHG a.F.), des rechtmäßigen Alternativverhaltens der V AG, des Vorsatzes seitens der V AG, der Schadensberechnung und der Verjährung gemäß § 37b Abs. 4 WpHG in der bis 9.7.2015 geltenden Fassung (vgl. LG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 5.8.2016 - 5 OH 62/16 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    Am 5.8.2016 hat das Landgericht Braunschweig in der Sache 5 OH 62/16 einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 KapMuG erlassen.

    Wegen der dort formulierten Feststellungsziele, die ausschließlich materiell-rechtliche Fragen betreffen, wird auf den am 10.8.2016 im Klageregister des Bundesanzeigers bekanntgemachten Vorlageschluss verwiesen (darüber hinaus veröffentlicht u.a. in juris und in WM 2016, 2019).

    Der Anteil der verkauften Vorzugsaktien beträgt jeweils weniger als 1 Prozent der Gesamtanzahl (siehe ergänzend LG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 5.8.2016 - 5 OH 62/16 -, juris, dort die klägerseitigen Feststellungsziele unter Nr. XXIV, XXVI).

    Das dortige Musterverfahren bezieht sich insbesondere auf tatsächliche und rechtliche Fragen des Vorliegens von nicht unverzüglich veröffentlichten Insiderinformationen (vgl. § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 WpHG a.F.), der Befreiung der V AG von der Pflicht zur Veröffentlichung (vgl. § 15 Abs. 3 WpHG a.F.), des rechtmäßigen Alternativverhaltens der .V AG, des Vorsatzes seitens der V AG, der Schadensberechnung und der Verjährung gemäß § 37b Abs. 4 WpHG in der bis 9.7.2015 geltenden Fassung (vgl. LG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 5.8.2016 - 5 OH 62/16 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 3/17

    Porsche/VW: Weiterer Vorlagebeschluss zu neuem KapMuG-Verfahren abgelehnt

    Zu den Feststellungszielen im Einzelnen und zum Sachverhalt, der den beim Landgericht Braunschweig rechtshängigen Ausgangsverfahren zugrunde liegt, wird auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) verwiesen (veröffentlicht im Klageregister).

    Demnach ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6.12.2017 im Hinblick auf das durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) eingeleitete, vor dem Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Az. 3 Kap 1/16 anhängige zeitlich frühere Musterverfahren unzulässig.

    aa) Im Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (5 OH 62/16) findet sich unter A XXIV 1 folgendes Feststellungsziel:.

    Die Frage, ob in den Umständen, die in VB Rn. 77 unter Bezugnahme auf Rn. 159 ff. des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 28.2.2017 (22 AR 1/17 Kap) aufgeführt werden, Insiderinformationen im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 WpHG aF zu sehen sind, ist jedenfalls in Ansehung der vorstehend unter B 1c erwähnten Umstände Gegenstand der Feststellungsziele des durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (5 OH 62/16) eingeleiteten Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (siehe jeweils Ziff. 2 der dort aufgeführten Feststellungsziele).

  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    Das vorliegende Musterverfahren, das sich zunächst allein gegen die Musterbeklagte zu 1) richtete, ist aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Braunschweig vom 5. August 2016 (Az. 5 OH 62/16; im Klageregister veröffentlicht am 10. August 2016, berichtigt mit Beschluss vom 8. August 2016, veröffentlicht am 25. August 2016) eingeleitet und nach Auswahl der Musterklägerin am 8. März 2017 im Klageregister bekannt gemacht worden.
  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener

    Mit Beschluss vom 20. November 2018 (Bl. 941-970 Bd. III d. A.) hat das Landgericht Braunschweig das Verfahren gemäß § 8 Abs. 1 KapMuG für 213 Kläger im Hinblick auf das durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5. August 2018 - 5 OH 62/16 - eingeleitete Musterverfahren vor dem Senat (3 Kap 1/16) ausgesetzt; für 66 dieser 213 Kläger hat es das Verfahren zudem im Hinblick auf das durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6. Dezember 2017 - 22 AR 2/17 Kap - eingeleitete Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (20 Kap 3/17 und 4/17) ausgesetzt.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 4/17

    Porsche/VW: Weitere KapMuG-Vorlage für unzulässig erklärt

    Zu den Feststellungszielen im Einzelnen und zum Sachverhalt, der den beim Landgericht Braunschweig rechtshängigen Ausgangsverfahren zugrunde liegt, wird auf den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) verwiesen (veröffentlicht im Klageregister).

    Demnach ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6.12.2017 im Hinblick auf das durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 5.8.2016 (Az. 5 OH 62/16) eingeleitete, vor dem Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Az. 3 Kap 1/16 anhängige zeitlich frühere Musterverfahren unzulässig.

  • OLG Braunschweig, 18.01.2019 - 3 W 5/18

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens nach § 8 Abs. 1 S. 1 KapMuG

  • OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16

    Voraussetzungen der Stellung einer Partei als Musterbeklagte im

  • OLG Braunschweig, 08.03.2017 - 3 Kap 1/16

    Dieselskandal: Deka zum Musterkläger bestimmt

  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 30/19

    KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren Musterverfahrens

  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19

    Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19

    Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines

  • OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 7 O 387/18

    Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen

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