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   LG Braunschweig, 08.03.2012 - 5 Qs 39/12   

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https://dejure.org/2012,989
LG Braunschweig, 08.03.2012 - 5 Qs 39/12 (https://dejure.org/2012,989)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08.03.2012 - 5 Qs 39/12 (https://dejure.org/2012,989)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08. März 2012 - 5 Qs 39/12 (https://dejure.org/2012,989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Einstellung des Verfahrens, § 153a, Zuästzliche Gebühr, Plfichtverteidiger

  • Burhoff online

    Einstellung des Verfahrens, § 153a, Zuästzliche Gebühr, Plfichtverteidiger

  • Burhoff online

    Adhäsionsverfahren, gesetzliche Gebühr, Pflichtverteidigergebühren, Umfang

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4143 VV RVG; § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO; § 153a Abs. 2 StPO; § 406 Abs. 1 StPO; § 45 RVG
    Miterledigung eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren als Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miterledigung eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren als Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Miterledigung eines vermögensrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren als Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Echternacher Springprozession beim LG Braunschweig - zwei vor - eins zurück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kiel, 26.06.2020 - 10 Qs 34/20

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr für

    Die Gebühr wird bereits dann ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt beauftragt wird, vermögensrechtliche Ansprüche des Geschädigten abzuwehren (vgl. dazu und zum Folgenden LG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 2012, Az. 5 Qs 39/12, Rn. 6f. (zitiert nach juris)) und diesbezüglich erstmalig tätig wird, und sei es nur durch die Einholung von Informationen (vgl. dazu und zum Folgenden Burhoff in Gerold/Schmitt, RVG, 24. Auflage, RVG VV 4143 Rn. 6).
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