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   LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17 (322)   

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LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17 (322) (https://dejure.org/2018,9386)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13.04.2018 - 11 O 1977/17 (322) (https://dejure.org/2018,9386)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) (https://dejure.org/2018,9386)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Soweit es - wie vorliegend - um einen Kaufvertrag geht, wird eine Aufklärungspflicht bereits des Verkäufers - mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht - erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, 25; ausdrücklich ist dort auch von einem wucherhaften Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die Rede).

    Die Grenze des nach der Verkehrsauffassung Hinnehmbaren ist erst dann überschritten ist, wenn es um erhebliche wertbildende Umstände beim Kaufvertragsabschluss geht (so ausdrücklich Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 20 Rn. 20; Bamberger/Roth, BGB,3. Aufl., § 826, Rn. 23, Fn. 148, dabei wird - zutreffend - auch auf sich ansonsten ergebende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hingewiesen; im Ergebnis auch Staudinger/Oechsler, BGB, 2014, § 826, Rn. 159, der zunächst nur betreffend erhebliche Umstände eine Aufklärungspflicht annimmt, einen verborgenen Sachmangel dann als regelmäßig erheblichen Umstand bezeichnet, um dann nur Fälle aufzuzählen, in denen es um erhebliche wertbildende Faktoren geht und im Übrigen an anderer Stelle (Rn. 149) ebenfalls auf drohende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hinweist; ähnlich auch BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, indes für die Aufklärungspflicht im Rahmen von § 263 StGB, s.o.).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass dieser Makel und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).

    Dass die Klägerin - im Falle eines Mangel - einen Anspruch auf die Lieferung eines ... der 2. Generation hat, folgt vorliegend auch nicht aus dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss (zur Erforderlichkeit der Vertragsauslegung vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 23).

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers aber kann nicht weiter reichen als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch (für den Nachlieferungsanspruch BGH, Urteil vom 17.12.2012, VIII ZR 226/11, zit. nach juris, Rn. 24).

    Der Verkäufer schuldet nochmals die Übergabe des Besitzes und die Verschaffung des Eigentums einer mangelfreien Sache - nicht weniger, aber auch nicht mehr (BGH, Urteil vom 17.12.2012, VIII ZR 226/11, zit. nach juris, Rn. 24).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Ein Ausgleich von Rechtsanwaltskosten nach § 439 Abs. 2 BGB kommt nur in Betracht, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig waren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, 14 U 199/16, zit. nach juris, Rn. 49; für §§ 634, 635 BGB auch BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 40/96, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass dieser Makel und ein damit verbundener merkantiler Minderwert auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06, zit. nach juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die über Jahrzehnte gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958, VI ZR 82/57, zit nach juris, Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Eine sittliche Pflicht oder die bloße Möglichkeit, den Erfolg zu verhindern, genügen nicht (BGH, Urteil vom 02.12.2014, VI ZR 501/13, zit. nach juris, Rn. 13).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    2, 286 BGB zu erstatten sind (vgl. zum Erfordernis der ungebührlichen Verzögerung der Mangelbeseitigung: BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17
    Ein Ausgleich von Rechtsanwaltskosten nach § 439 Abs. 2 BGB kommt nur in Betracht, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig waren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, 14 U 199/16, zit. nach juris, Rn. 49; für §§ 634, 635 BGB auch BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 40/96, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 102/69

    Entbehrlickeit der Fristsetzung

  • OLG Hamm, 08.06.2015 - 2 U 163/14

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch als Mangel? - Kfz-Käufer muss nach Tabellenwerten

  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

  • LG Aachen, 13.03.2019 - 9 O 390/18
    Die Schaffung von Sanktionen bei Regelverstößen des Herstellers sollte aber gem. Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) , juris).

    Dafür, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vertrauensbegründend wirken soll, spricht ferner, dass sie nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46EG noch nicht einmal zwingend in einer vom konkreten Verbraucher beherrschten Sprache formuliert werden muss, während dies etwa für die für Nutzer bestimmten Informationen ausdrücklich vorgesehen ist, Art. 37 Abs. 2 S. 2 der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) -, Rn. 78, juris).

  • LG Aachen, 16.05.2019 - 9 O 421/18
    Die Schaffung von Sanktionen bei Regelverstößen des Herstellers sollte aber gem. Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) , juris).

    Dafür, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vertrauensbegründend wirken soll, spricht ferner, dass sie nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46EG noch nicht einmal zwingend in einer vom konkreten Verbraucher beherrschten Sprache formuliert werden muss, während dies etwa für die für Nutzer bestimmten Informationen ausdrücklich vorgesehen ist, Art. 37 Abs. 2 S. 2 der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) -, Rn. 78, juris).

  • LG Aachen, 22.08.2019 - 9 O 465/18
    Die Schaffung von Sanktionen bei Regelverstößen des Herstellers sollte aber gem. Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) , juris).

    Dafür, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vertrauensbegründend wirken soll, spricht ferner, dass sie nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46EG noch nicht einmal zwingend in einer vom konkreten Verbraucher beherrschten Sprache formuliert werden muss, während dies etwa für die für Nutzer bestimmten Informationen ausdrücklich vorgesehen ist, Art. 37 Abs. 2 S. 2 der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) -, Rn. 78, juris).

  • LG Aachen, 27.06.2019 - 9 O 491/18
    Die Schaffung von Sanktionen bei Regelverstößen des Herstellers sollte aber gem. Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) , juris).

    Dafür, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vertrauensbegründend wirken soll, spricht ferner, dass sie nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46EG noch nicht einmal zwingend in einer vom konkreten Verbraucher beherrschten Sprache formuliert werden muss, während dies etwa für die für Nutzer bestimmten Informationen ausdrücklich vorgesehen ist, Art. 37 Abs. 2 S. 2 der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) -, Rn. 78, juris).

  • LG Aachen, 06.06.2019 - 9 O 467/18
    Die Schaffung von Sanktionen bei Regelverstößen des Herstellers sollte aber gem. Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG ausdrücklich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) , juris).

    Dafür, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht vertrauensbegründend wirken soll, spricht ferner, dass sie nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46EG noch nicht einmal zwingend in einer vom konkreten Verbraucher beherrschten Sprache formuliert werden muss, während dies etwa für die für Nutzer bestimmten Informationen ausdrücklich vorgesehen ist, Art. 37 Abs. 2 S. 2 der Richtlinie 2007/46 EG (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2018 - 11 O 1977/17 (322) -, Rn. 78, juris).

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