Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25891
LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18 (https://dejure.org/2020,25891)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.08.2020 - 11 O 6111/18 (https://dejure.org/2020,25891)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. August 2020 - 11 O 6111/18 (https://dejure.org/2020,25891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19

    Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Die Aufwendungen für die Zulassung des Fahrzeuges erscheinen unter dem genannten Gesichtspunkt nicht als unvernünftig, weil sie unmittelbar der Ermöglichung der Nutzung des Fahrzeugs dienten, daher bereits durch die bestehende Nutzungsmöglichkeit aufgewogen werden (im Ergebnis ebenso OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2019, 12 U 91/19, zitiert nach juris, Rn. 61; OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2020, 7 U 100/19, zit. nach juris, Rn. 88).

    Dieser Schutzzweck ist hier nicht betroffen, da der Kläger im Austausch für den gezahlten Kaufpreis das Fahrzeug nutzen konnte (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2020, 13 U 326/18, zit. nach juris, Rn. 123; ausführlich OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2020, 7 U 100/19, zit. nach juris, Rn. 92 ff.; vgl. zuletzt auch BGH, Urteile vom 30.07.2020, VI ZR 354/19 und VI ZR 397/19; auch in dieser zweiten wirtschaftlich sehr wichtigen Frage dagegen - "ganz klar" rechtsirrig - a. A. Heese, a.a.O.).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Für Dieselfahrzeuge dieser Preisklasse und Qualität wird die durchschnittliche Laufleistung in der Rechtsprechung im Rahmen des sog. "Abgasskandals" wie hier teilweise auf 200.000 km geschätzt (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 02.10.2019, 5 U 47/19, zit. nach juris, Rn. 51; OLG Braunschweig, Urteil vom 26.11.2019, 7 U 277/18, S. 20 (nicht veröffentlicht)); vom BGH ist ein entsprechender Ansatz soweit ersichtlich nicht beanstandet worden (Urteil vom 30.07.2020, VI ZR 397/19).

    Dieser Schutzzweck ist hier nicht betroffen, da der Kläger im Austausch für den gezahlten Kaufpreis das Fahrzeug nutzen konnte (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2020, 13 U 326/18, zit. nach juris, Rn. 123; ausführlich OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2020, 7 U 100/19, zit. nach juris, Rn. 92 ff.; vgl. zuletzt auch BGH, Urteile vom 30.07.2020, VI ZR 354/19 und VI ZR 397/19; auch in dieser zweiten wirtschaftlich sehr wichtigen Frage dagegen - "ganz klar" rechtsirrig - a. A. Heese, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Dieser Schutzzweck ist hier nicht betroffen, da der Kläger im Austausch für den gezahlten Kaufpreis das Fahrzeug nutzen konnte (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2020, 13 U 326/18, zit. nach juris, Rn. 123; ausführlich OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2020, 7 U 100/19, zit. nach juris, Rn. 92 ff.; vgl. zuletzt auch BGH, Urteile vom 30.07.2020, VI ZR 354/19 und VI ZR 397/19; auch in dieser zweiten wirtschaftlich sehr wichtigen Frage dagegen - "ganz klar" rechtsirrig - a. A. Heese, a.a.O.).

    Es fehlt daher jedenfalls/auch an einem Verschulden der Beklagten (§ 286 Abs. 4 BGB), weil diese die wirklich geschuldete Forderung nicht allein berechnen konnte, da sie insoweit von ihr unbekannten internen Daten abhing (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2020, 13 U 326/18, zit. nach juris, Rn. 125 f.).

  • OLG Bamberg, 03.07.2019 - 4 W 46/19

    Streitwert in den PKW-Abgasverfahren bei Zug um Zug-Antrag

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Hat der auf Schadensersatz klagende Kläger - wie vorliegend - im Klageantrag ein Nutzungsentgelt berücksichtigt, so ist der sich daraus ergebende Abzugsbetrag bei der Bemessung des Streitwerts auch dann wertmindernd in Abzug zu bringen, wenn der Kläger insoweit eine Zug-um-Zug-Verurteilung verlangt (OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2019, 4 W 46/19, zitiert nach juris; ständige, dem Klägervertreter hinreichend bekannte Rspr. auch des OLG Braunschweig).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 12/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Geltendmachung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (Vgl. ausführlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019, 13 U 12/19, zit. nach juris, Rn. 114 ff.).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (so schon Urteil vom 26. November 2007, II ZR 167/06, zit. nach juris, Rn. 5 f.) besteht der Normzweck des § 849 BGB darin, dass der Zinsanspruch den endgültig verbleibenden Verlust an Nutzbarkeit der Sache ausgleichen soll, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Ein zur Begründung von Annahmeverzug auf Seiten der Beklagten geeignetes Angebot ist unter diesen Umständen nicht gegeben (BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 275/04, zit. nach juris, Rn. 30).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Denn Zug-um-Zug-Verurteilung ist vorliegend nicht einer Einrede der Beklagten, sondern der von Amts wegen zu berücksichtigen Vorteilsausgleichung geschuldet (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 323/03, zit. nach juris, Rn. 7).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Dieser Schutzzweck ist hier nicht betroffen, da der Kläger im Austausch für den gezahlten Kaufpreis das Fahrzeug nutzen konnte (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2020, 13 U 326/18, zit. nach juris, Rn. 123; ausführlich OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2020, 7 U 100/19, zit. nach juris, Rn. 92 ff.; vgl. zuletzt auch BGH, Urteile vom 30.07.2020, VI ZR 354/19 und VI ZR 397/19; auch in dieser zweiten wirtschaftlich sehr wichtigen Frage dagegen - "ganz klar" rechtsirrig - a. A. Heese, a.a.O.).
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18
    Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Gewinninteresse - ein anderer Grund ist weder vorgetragen, noch ersichtlich - durch bewusste und gewollte Täuschung der Zulassungsbehörde - auf eine nähere Beschreibung der Täuschung hat auch der BGH verzichtet -, sich zugleich die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer, die die Einhaltung der gesetzlich Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, gezielt zunutze machend (BGH, a.a.O., Rn. 25) und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, die über eine Abschalteinrichtung verfügen (BGH, a.a.O., Rn. 16), durch die unerlaubt - es handelt sich um eine illegale Abschalteinrichtung im Sinne der einschlägigen europarechtlichen Vorschriften (st. Rspr. der Kammer, ausführlich LG Braunschweig, Urteil vom 16.03.2018, 11 O 3669/16, zit. nach juris, Rn. 99 - 104) - Einfluß auf den Stickoxidausstoß genommen und dieser über das Maß des nach gesetzlichen Vorgaben Zulässigen hinaus erhöht wurde (so an dieser Stelle - anders noch Rn. 16 - die technischen Zusammenhänge zutreffend beschreibend BGH, a.a.O., Rn. 27) .
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal

  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 196/14

    Gebrauchtwagenkauf: Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des

  • OLG Naumburg, 12.12.2019 - 12 U 91/19

    Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller wegen Implementierung einer

  • OLG Oldenburg, 02.10.2019 - 5 U 47/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht