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   LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51   

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https://dejure.org/1952,6877
LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51 (https://dejure.org/1952,6877)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51 (https://dejure.org/1952,6877)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15. März 1952 - 1 K Ms 13/51 (https://dejure.org/1952,6877)
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Volltextveröffentlichung

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56

    Zweiter Vorsitzender der SRP

    LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51

    Remer-Prozess

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Otto Ernst Remer

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Remer-Prozess

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
    § 186 StGB, setzt demnach weiter voraus, daß die behauptete ehrenkränkende Tatsache nicht erweislich wahr ist, und zwar mit der Folge, daß die Erweislichkeit der behaupteten Tatsache als Strafausschließungsgrund anerkannt wird (RGSt. 65, 422, Mühlmann-Bommel S. 429; a. M. Leipziger Kommentar S. 141; hier wird die Erweislichkeit als Klarstellung der fehlenden Tatbestandsmäßigkeit bezeichnet).

    Im gleichen Sinne hat auch das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung, RGSt. 65, 422, ausgeführt, daß die Beweggründe und Endzwedce, die außerhalb des zu einem strafrechtlichen Tatbestand gehörigen Vorsatzes lägen, für die Frage, ob der Tatbestand verwirklicht sei, im allgemeinen als unerheblich bezeichnet werden müßten.

  • RG, 13.10.1893 - 2295/93

    1. Schließt die Annahme einer von mehreren Personen gemeinschaftlich verübten

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
    Berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB, sind demgemäß nur solche, die das Recht selbst gegenüber dem Anspruch auf Achtung der Person anerkannt und zu deren Wahrnehmung der Handelnde befugt ist (RGSt. 24, 304).
  • RG, 15.12.1938 - 2 D 642/38

    Die Rechtswidrigkeit ist bei der üblen Nachrede dann ausgeschlossen, wenn sich

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
    (RGSt. 52 160; 68, 120; 73, 67, Leipz. Kommentar 1951 Bd. 2 S. 136; Mühlmann-Bommel StGB. 1949 Seite 422.) Dabei ist es dann unwesentlich, ob der Beleidiger die unter die Sammelbezeichnung fallenden Personen nach Person, Name oder Zahl kennt.
  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
    (RGSt. 52 160; 68, 120; 73, 67, Leipz. Kommentar 1951 Bd. 2 S. 136; Mühlmann-Bommel StGB. 1949 Seite 422.) Dabei ist es dann unwesentlich, ob der Beleidiger die unter die Sammelbezeichnung fallenden Personen nach Person, Name oder Zahl kennt.
  • RG, 08.02.1932 - II 1285/31

    Zum Begriffe der Beleidigung eines Beamten oder eines Mitgliedes der bewaffneten

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51
    (RGSt. 66, 128.).
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