Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44084
LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 15. November 2017 - 3 O 271/17 (https://dejure.org/2017,44084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Der Kaufinteressent kann sich etwa in diversen Autotest- und Fachzeitschriften sowie im Internet über das jeweilige Fahrzeug informieren und ein ihn interessierendes Fahrzeug anschauen und sogar probefahren (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O. Rn. 56).

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beklagte mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne einer selbständigen Garantie zu einer über die gesetzliche Mängelgewährleistung hinausgehenden Haftung verpflichten wollte (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 37 ff., 51, 176).

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    dass die vom KBA freigegebene technische Überarbeitung durch ein Software-Update und Einbau eines Strömungsgleichrichters geeignet ist, diesen Mangel gem. § 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB zu beseitigen, die Nachbesserung mithin möglich ist (so im Ergebnis auch OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16 -, juris Rn. 37).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958 - VI ZR 82/57 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23; Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23; Urteil vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05 -, juris Rn. 17).
  • LG Bonn, 25.05.2018 - 1 O 148/17

    Abgasskandal VW Software Rückzahlung Kaufpreis

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten zu 1. aus den §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB nach den Grundsätzen der Prospekthaftung kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

    Schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise (vgl. etwa die auf den Seiten 35ff. der Replik zitierten Berichte und Urteile einerseits sowie die Argumentation in den Klageerwiderungen andererseits; ferner OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

  • LG Bonn, 02.02.2018 - 1 O 140/17

    Abgasskandal, VW Software Motorsteuerung, Rücktritt Schaden

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagten zu 1. aus den §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB nach den Grundsätzen der Prospekthaftung kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

    Schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise (vgl. etwa die auf den Seiten 36ff. der Replik zitierten Berichte und Urteile einerseits sowie die Argumentation in den Klageerwiderungen andererseits; ferner OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

  • LG Bonn, 29.06.2018 - 1 O 411/17

    Abgassoftware Herstellerhaftung Delikt Betrug

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Denn schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise ( vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

    f) Ansprüche der Klägerin gegen die Beklagte aus den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB, insbesondere nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

  • LG Bonn, 27.07.2018 - 1 O 21/18

    Abgassoftware Abschalteinrichtung Herstellerhaftung

    Besteht nämlich keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 77.Aufl. 2018, § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).

    Denn schon die in technischer und (verwaltungs-) rechtlicher Hinsicht komplexe Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur über die Einstufung der Umschaltlogik der verbauten Software der Motorsteuerung sowie deren Auswirkungen auf den Bestand der Typgenehmigung einschließlich der Art der dem Kraftfahrt-Bundesamt obliegenden verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise ( vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 - 2 U 4/17 = BeckRS 20117, 127983 Rd.14; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.19 - 27; Reinking/Eggert, aaO., Rd.627e und Rd.630; Sievers DAR 2017, 538, 539 m.w.N. zum Streitstand) entkräften die Behauptung eines entsprechenden Schädigungsvorsatzes.

    f) Ansprüche der Kläger gegen die Beklagte aus den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB, insbesondere nach den Grundsätzen der Prospekthaftung, kommen schon in Anbetracht des diese Haftung verdrängenden Anwendungsvorranges der kaufrechtlichen Gewährleistung, die rechtssystematisch auch mit § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Prospektangaben zur Beschaffenheit der Kaufsache in die Anspruchsprüfung miteinbezieht, nicht in Betracht (LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.41; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 437 Rd.51a m.w.N.).

  • LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17

    Manipulierte Software im Dieselfahrzeug und Recht des Käufers, die angebotene

    Das Gericht kann sich deswegen auch der - fast schon in ständiger - Rechtsprechung wiederholten Auffassung des Landgerichts Braunschweig (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - Az.: 3 O 271/17 Rn. 37) nicht anschließen, soweit dort ausgeführt ist, dass vom Hersteller vorgenommene Veränderungen an dem Fahrzeug in Bezug auf die Typengenehmigung nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kraft Gesetzes nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO führen.
  • OLG Bamberg, 18.12.2017 - 1 U 106/17

    Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei vom Abgasskandal betroffenem Pkw nach

    Entgegen der mit Schriftsatz vom 04.12.2017 dargelegten Auffassung ist auch die überwiegende Instanzrechtsprechung der Ansicht, dass ein Modellwechsel den Nacherfüllungsanspruch ausschließt (vgl. bspw. Landgericht Hagen, Urteil vom 07.10.2016, Az.: 9 O 58/16 Landgericht Bayreuth, Urteil vom 20.12.2016, Az.: 21 O 34/16 Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 2 O 131/16 Landgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2017, Az.: 10 O 177/16 Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.03.2017, Az.:13 O 543/16; Landgericht Kempten, Urteil vom 29.03.2017, Az.:13 O 808/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.05.2017, Az.: 11 O 3605/16; Landgericht Braunschweig, Urteil vom 01.06.2017, Az.: 3 O 1276/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 09.06.2017, Az.: 11 O 3838/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.06.2017, Az.: 11 O 3605/17; Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.06.2017, Az.: 3 O 6/17 Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017, Az.: 7 O 150/16 Landgericht Braunschweig, Urteil vom 11.10.2017, Az.: 3 O 2990/16 Landgericht Braunschweig, Urteile vom 15.11.2017 Az.: 3 O 271/17, 3 O 429/17, 3 O 719/17).
  • LG Bonn, 16.01.2019 - 1 O 131/18

    Sittenwidrigkeit und Haltung des Kraftfahrtbundesamts

    Besteht aber keine Grundlage für die (berechtigte) Vermutung, dass die Softwareinstallationen - möglicherweise unerkannt - zu nachteiligen Folgen für die Nutzbarkeit und Lebensdauer des betroffenen Fahrzeuges führen können (so etwa bei reparierten Unfallfahrzeugen, vgl. nur OLG Dresden, aaO., Rd.34f.; Palandt/Grüneberg, aaO., § 251 Rd.14 m.w.N.), so kann ein Minderwert des Fahrzeuges hierauf gerade nicht zurückgeführt werden (zutreffend LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.35f.).
  • LG Bonn, 12.01.2018 - 1 O 150/17

    Nachlieferung, Ersatzlieferung, Unmöglichkeit, Software, Modellwechsel

    Das Klagebegehren wird von den §§ 439 Abs. 1, 2.alt., 437 Ziffer 1. BGB nicht gedeckt, weil die von einer gewährleistungsrechtlichen Nacherfüllung erfasste Ersatzlieferung eine vollständige Wiederholung der Leistungen, zu denen sich ein Verkäufer nach § 433 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB verpflichtet hat, erfordert (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 02.08.2017 - 6 U 5/17 - dort S.5f. = Anlagenkonvolut B10, Bl.248f. d.A.; LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2017 - 3 O 271/17 = juris Rd.28; Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl. 2018, § 437 Rd.7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht