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LG Braunschweig, 15.11.2021 - 2b Qs 291/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Kassel, 13.02.2023 - 9021 Js 12249/21 Aus dem Umstand, dass für anthropologische wie für medizinische und psychologische Gutachten keine Preise am "freien Markt" bestehen, jedoch sogleich zu folgern, jene seien ebenfalls den Honorargruppen M1 bis M3 des 2. Teils der Anlage 1 zum JVEG zuzuordnen (…LG Hannover a. a. O.; i. Erg. ebenso OLG Frankfurt, NStZ-RR 2017, 63; LG Braunschweig, Beschluss vom 15. November 2021 - 2b Qs 291/21, Rn. 23, zit. n. juris), verdient keine Zustimmung (…BeckOK-B/eutge § 9 JVEG, Rn. 20;… Binz/Dörndorfer/Zimmermann, § 9 JVEG, Rn. 17;… Schneider § 9 JVEG, Rn. 8; LG Augsburg BeckRS 2014, 10582; LG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 06.12.2021- 22 Qs 38/21, Rn. 11, zit. n. juris).
Zum 2. KostRMoG machted er Gesetzgeber sich die Argumentation der Bundesregierung zu eigen, dass für die Tätigkeit eines anthropologischen Vergleichsgutachters auf die Honorargruppen M1 bis M3 zurückgegriffen werden könne (…BT-Drs. 17/11471, S. 355), so dass die historische Auslegung nicht mehr gegen eine Zuordnung anthropologischer Vergleichsgutachten zu den Gruppen M1 bis M3 spricht (so i., Erg. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 15. November 2021 - 2b Qs 291/21, zit. n. juris).
Soweit sich gegen eine solche Zuordnung mit dem Argument gewandt wird, es fehle bei dem Sachgebiet Handschriften- und Dokumentenuntersuchung an einer Fundierung in der Biologie (auch LG Braunschweig, Beschluss vom 15. November 2021 - 2b Qs 291/21, Rn. 25, zit. n. juris), vermag dies nicht zu überzeugen.