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   LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16   

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LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16 (https://dejure.org/2018,5997)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16.03.2018 - 11 O 3669/16 (https://dejure.org/2018,5997)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 (https://dejure.org/2018,5997)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Bedenklich erscheint es dem Gericht auch, mit OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, 14 U 199/16 (zit. nach juris, Rn. 45) davon auszugehen, dass Fahrzeugsteuerungssoftware ohnehin regelmäßig aktualisiert werden muss, so dass ein durch ein Mangelbeseitigungsverlangen veranlasstes Update einen Aufwand darstellt, der "sowieso" anfällt.

    Ein Ausgleich von Rechtsanwaltskosten nach § 439 Abs. 2 BGB kommt nur in Betracht, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig waren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, 14 U 199/16, zit. nach juris, Rn. 49; für §§ 634, 635 BGB auch BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 40/96, zit. nach juris, Rn. 10).

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Soweit OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17 (nicht veröffentlicht) einem Vertragshändler das Verhalten des Herstellers wegen der bestehenden dauerhaften Geschäftsbeziehung zurechnet, fehlt es an einer gesetzlichen Anknüpfung.

    Im Rahmen der Abwägungsentscheidung ein Insolvenzrisiko anzunehmen, erscheint betreffend beide Beklagten spekulativ (anders aber OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O.).

  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Soweit es - wie vorliegend - um einen Kaufvertrag geht, wird eine Aufklärungspflicht bereits des Verkäufers - mit dem immerhin ein vertrauensbegründendes Vertragsverhältnis besteht - erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, 25; ausdrücklich ist dort auch von einem wucherhaften Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung die Rede).

    Die Grenze des nach der Verkehrsauffassung Hinnehmbaren ist erst dann überschritten ist, wenn es um erhebliche wertbildende Umstände beim Kaufvertragsabschluss geht (so ausdrücklich Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 20 Rn. 20; Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 826, Rn. 23, Fn. 148, dabei wird - zutreffend - auch auf sich ansonsten ergebende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hingewiesen; im Ergebnis auch Staudinger/Oechsler, BGB, 2014, § 826, Rn. 159, der zunächst nur betreffend erhebliche Umstände eine Aufklärungspflicht annimmt, einen verborgenen Sachmangel dann als regelmäßig erheblichen Umstand bezeichnet, um dann nur Fälle aufzuzählen, in denen es um erhebliche wertbildende Faktoren geht und im Übrigen an anderer Stelle (Rn. 149) ebenfalls auf drohende Wertungswidersprüche zu §§ 123, 124 BGB hinweist; ähnlich auch BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93, zit. nach juris, Rn. 24, indes für die Aufklärungspflicht im Rahmen von § 263 StGB, s.o.).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im genannten Sinne ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls, wobei auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist (BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13, zit. nach juris, Rn. 16).

    Diese Erheblichkeitsschwelle wird in der Regel erst bei einem Mängelbeseitigungsaufwand überschritten, der mehr als 5% des Kaufpreises beträgt (BGH, Urteil vom 27.05.2014, VIII ZR 94/13, zit. nach juris, Rn. 17, 30).

  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 615/07

    Bedingter Vorsatz bei Wirtschaftsstraftaten und Betrug; Abgrenzung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Dieses Erfordernis ist jedoch dann nicht erfüllt, wenn der Eintritt wirtschaftlicher Nachteile nicht einmal überwiegend wahrscheinlich ist, sondern von zukünftigen Ereignissen abhängt (BGH, Beschluss vom 16.04.2008, 5 StR 615/07, zit. nach juris Rn. 5), wie es vorliegend angesichts des notwendigen mehrstufigen, zumal von Ermessensentscheidungen abhängenden Vorgehens der Behörden bis zu einer Entziehung der Zulassung der Fall ist.
  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77

    Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG aF auch BGHSt 27, 293 - 295, zit. nach juris Rn. 6, 7).
  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Eine sittliche Pflicht oder die bloße Möglichkeit, den Erfolg zu verhindern, genügen nicht (BGH, Urteil vom 02.12.2014, VI ZR 501/13, zit. nach juris, Rn. 13).
  • LAG München, 16.10.2003 - 2 Sa 283/03

    Rückzahlung von Arbeitsentgelt; Frage einer rückwirkenden Nichtigkeit bei einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Zu einem haftungsausfüllenden Vermögensschaden im Sinne von §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB aber wird die Vermögensgefährdung erst dann, wenn sie sich realisiert, d.h. wenn bewertbare Nachteile tatsächlich eingetreten sind (LAG München, Urteil vom 16.10.2003, 2 Sa 283/03, zit. nach juris, Rn. 31).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16
    Ein Ausgleich von Rechtsanwaltskosten nach § 439 Abs. 2 BGB kommt nur in Betracht, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig waren (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, 14 U 199/16, zit. nach juris, Rn. 49; für §§ 634, 635 BGB auch BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 40/96, zit. nach juris, Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14

    Wettbewerbswidriges Verhalten erfüllt nicht per se die Anspruchsvoraussetzungen

  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 2 U 39/17

    Arglistanfechtung eines Kaufvertrages wegen Manipulation der Software zur

  • LG Münster, 05.04.2017 - 10 O 359/16

    "VW-Abgasskandal", Abgas-Grenzwerte, Gebrauchtwagenkauf, Rücktritt vom

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

  • LG Düsseldorf, 24.10.2016 - 21 O 10/16

    Berechtigung des Käufers eines Neufahrzeugs zu einem sofortigen Rücktritt vom

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • OLG Hamm, 08.06.2015 - 2 U 163/14

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch als Mangel? - Kfz-Käufer muss nach Tabellenwerten

  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • LG Heidelberg, 29.03.2018 - 4 O 227/17

    Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs aufgrund einer auf das Motormanagement

    So hat die Klägerin trotz Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten im Jahr 2016 bisher von der jedenfalls von letzteren als notwendig angesehenen prozessualen Sicherung des aktuellen Ist-Zustandes des Fahrzeugs durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gem. §§ 485 ff. ZPO abgesehen, weshalb ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines überwiegenden Mitverschuldens ausscheiden dürfte (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 74).

    Würde dies auch für Änderungen vor Inverkehrbringen des Fahrzeugs durch den Hersteller gelten, würde die zeitlich nachfolgend in Kraft getretene Vorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 2 EG-FGV, welche den Widerruf der Typgenehmigung erst dann ermöglicht, wenn von dem Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit ausgeht und der Behörde zumal noch ein Ermessen einräumt, keinen Sinn machen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn 201).

    Auf die vorliegende Fallkonstellation dürfte die vorgenannte Rechtsprechung indes nicht übertragbar sein, weil eine vergleichbare langjährige Erfahrung, dass sich der Umstand, dass ein Fahrzeug vom sog. "Abgasskandal" betroffen war, nicht korrigierbar auf dessen Verkäuflichkeit preismindernd auswirkt, fehlt (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, Rn. 114, juris Rn. 114).

    Der Kunde kann sich nicht nur aus Verkaufsprospekten, sondern auch aus Testberichten einer Vielzahl einschlägiger Zeitschriften informieren (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 136).

    Im Einzelnen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, juris Rn. 177 ff.):.

  • LG Braunschweig, 14.08.2020 - 11 O 6111/18

    Abgasskandal; EA189; Nutzungsersatz; Gesamtlaufleistung von 200.000 km bei 1,6 l

    Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Gewinninteresse - ein anderer Grund ist weder vorgetragen, noch ersichtlich - durch bewusste und gewollte Täuschung der Zulassungsbehörde - auf eine nähere Beschreibung der Täuschung hat auch der BGH verzichtet -, sich zugleich die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer, die die Einhaltung der gesetzlich Vorgaben als selbstverständlich voraussetzen, gezielt zunutze machend (BGH, a.a.O., Rn. 25) und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, die über eine Abschalteinrichtung verfügen (BGH, a.a.O., Rn. 16), durch die unerlaubt - es handelt sich um eine illegale Abschalteinrichtung im Sinne der einschlägigen europarechtlichen Vorschriften (st. Rspr. der Kammer, ausführlich LG Braunschweig, Urteil vom 16.03.2018, 11 O 3669/16, zit. nach juris, Rn. 99 - 104) - Einfluß auf den Stickoxidausstoß genommen und dieser über das Maß des nach gesetzlichen Vorgaben Zulässigen hinaus erhöht wurde (so an dieser Stelle - anders noch Rn. 16 - die technischen Zusammenhänge zutreffend beschreibend BGH, a.a.O., Rn. 27) .
  • LG Aachen, 16.05.2019 - 9 O 421/18
    Die Richtlinie 2007/46/EG und die sie umsetzende EG-FGV dienen ausweislich ihrer Gründe ausschließlich gesamtgesellschaftlichen Zielen, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen, der Rechtsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, der Weiterentwicklung des Binnenmarktes durch Harmonisierung der technischen Vorschriften über die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie der Sicherstellung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus (für die die Richtlinie umsetzende EG-FGV: BR-Drucksache 190/09, S. 36 f.; vgl. auch LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, Rn. 168, juris).
  • LG Darmstadt, 25.10.2018 - 1 O 260/17
    Eine Garantenpflicht im Rahmen eines Kaufvertrags besteht in Fällen mit kaufrechtlichem Zusammenhang im Hinblick auf wertbildende Faktoren von ganz großem Gewicht (LG Braunschweig, Urteil vom 16.03.2018, AZ: 11 O 3669/16).
  • LG Aachen, 27.06.2019 - 9 O 491/18
    Die Richtlinie 2007/46/EG und die sie umsetzende EG-FGV dienen ausweislich ihrer Gründe ausschließlich gesamtgesellschaftlichen Zielen, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen, der Rechtsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, der Weiterentwicklung des Binnenmarktes durch Harmonisierung der technischen Vorschriften über die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie der Sicherstellung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus (für die die Richtlinie umsetzende EG-FGV: BR-Drucksache 190/09, S. 36 f.; vgl. auch LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, Rn. 168, juris).
  • LG Aachen, 06.06.2019 - 9 O 467/18
    Die Richtlinie 2007/46/EG und die sie umsetzende EG-FGV dienen ausweislich ihrer Gründe ausschließlich gesamtgesellschaftlichen Zielen, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen, der Rechtsvereinfachung und dem Bürokratieabbau, der Weiterentwicklung des Binnenmarktes durch Harmonisierung der technischen Vorschriften über die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie der Sicherstellung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus (für die die Richtlinie umsetzende EG-FGV: BR-Drucksache 190/09, S. 36 f.; vgl. auch LG Braunschweig, Urteil vom 16. März 2018 - 11 O 3669/16 -, Rn. 168, juris).
  • LG Ansbach, 10.12.2019 - 3 O 728/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

    Dies legt den Schluss nahe, dass der Umstand eines bereits nicht vorschriftsgemäß im Verkehr befindlichen Fahrzeugs keine Auswirkung auf die Übereinstimmungsbestimmung haben soll (LG Braunschweig, Urt. v. 16.03.2018 - 11 O 3669/16; BeckRS 2018, 3242, Rn. 95 ff.).
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