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   LG Braunschweig, 18.05.2015 - 3 Qs 51/15   

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https://dejure.org/2015,12308
LG Braunschweig, 18.05.2015 - 3 Qs 51/15 (https://dejure.org/2015,12308)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18.05.2015 - 3 Qs 51/15 (https://dejure.org/2015,12308)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 3 Qs 51/15 (https://dejure.org/2015,12308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Waffengleichheit, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 1 StPO; § 140 Abs. 2 StPO
    Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem anwaltlich verteidigten Mittäter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem anwaltlich verteidigten Mittäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 543 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Verden, 04.03.2014 - 1 Qs 36/14

    Pflichtverteidigung - notwendige Beiordnung wegen verteidigtem Mitangeklagten

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.05.2015 - 3 Qs 51/15
    Dahingehend bedarf es unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit einer jeweiligen Einzelfallprüfung (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., 2015, § 140 Rn. 30, 31; LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014, 1 Qs 36/14).
  • LG Stendal, 25.07.2019 - 501 Qs 37/19

    Recht des Angeklagten auf Bezeichnung des Anwalts seines Vertrauens im Rahmen der

    Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann auch dann erheblich beeinträchtigt sein, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat und sich zum Beispiel die Mitangeklagten gegenseitig belasten (Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 140, Rz. 31, LG Braunschweig, Beschluss vom 18.05.2015, Az 3 Qs 51/15 zitiert nach juris).
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