Rechtsprechung
LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
DNA-Identitätsfeststellung, Negativprognose, Anforderungen
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Automatismus: Verurteilung in einer KiPo-Sache = DNA-Identitätsfeststellung
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 15.03.2018 - 7 Gs 2646/17
- LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 460 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hannover, 07.06.2013 - 30 Qs 16/13
Auszug aus LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18
Dementsprechend genügt die bloße kriminalistische Erfahrung, dass bei Personen, die geneigt sind, sich aus sexueller Motivation kinderpornographische Bilder zu beschaffen und zu betrachten, nicht, auch wenn bei diesen Personen grundsätzlich von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit künftiger gleich gelagerter Straftaten auszugehen ist (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).Ferner genügt allein die Tatsache, dass der Beschwerdeführer (auch) wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilt worden ist, nicht, um eine Negativprognose zu begründen (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13).
Solches könnte hingegen ein besonderer Umstand in obigem Sinne sein (siehe auch LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.201 1 - 3 Qs 152/11).
Bei Straftaten, die auf diese Weise begangen werden, können gespeicherte DNA-Muster nicht zu einem Ermittlungsansatz führen, weil sich das DNA-Material nur an dem Computer finden ließe (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).
- LG Darmstadt, 28.03.2011 - 3 Qs 152/11
Speicherung von DNA-Mustern: Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer …
Auszug aus LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18
Dementsprechend genügt die bloße kriminalistische Erfahrung, dass bei Personen, die geneigt sind, sich aus sexueller Motivation kinderpornographische Bilder zu beschaffen und zu betrachten, nicht, auch wenn bei diesen Personen grundsätzlich von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit künftiger gleich gelagerter Straftaten auszugehen ist (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).Solches könnte hingegen ein besonderer Umstand in obigem Sinne sein (siehe auch LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.201 1 - 3 Qs 152/11).
Bei Straftaten, die auf diese Weise begangen werden, können gespeicherte DNA-Muster nicht zu einem Ermittlungsansatz führen, weil sich das DNA-Material nur an dem Computer finden ließe (LG Hannover, Beschl. v. 07.06.2013 - 30 Qs 16/13; LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Qs 152/11).
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus LG Braunschweig, 19.04.2018 - 4 Qs 72/18
Hinzutreten muss, dass das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz für einen Spurenabgleich bezüglich der Straftat von erheblicher Bedeutung bieten muss (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99).