Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51741
LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16 (https://dejure.org/2017,51741)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.2017 - 3 O 2052/16 (https://dejure.org/2017,51741)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 3 O 2052/16 (https://dejure.org/2017,51741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Der Kaufinteressent kann sich etwa in diversen Autotest- und Fachzeitschriften sowie im Internet über das jeweilige Fahrzeug informieren und ein ihn interessierendes Fahrzeug im Autohaus anschauen und sogar probefahren, weshalb die Grundsätze der Prospekthaftung für Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit einem Autokauf von vornherein nicht übertragbar sind, zumal der Schutz des Vertrauens in Prospektangaben im Kaufrecht durch § 434 Abs. 1 S. 3 BGB sichergestellt wird (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017 - 3 O 21/17 -, juris Rn. 56).

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beklagte zu 2) mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne einer selbständigen Garantie zu einer über die gesetzliche Mängelgewährleistung des jeweiligen Verkäufers hinausgehenden Haftung verpflichten wollte (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 37 ff., 51, 176).

    Der Gesetzgeber hat nämlich in der Bundesrats-Drucksache 629/93 zur 16. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit dem unter anderem § 19 Abs. 2 StVZO geändert wurde und ihre im Wesentlichen bis heute geltende Fassung erhielt, ausgeführt, dass "die bisherigen EWG-Vorschriften keine Aussagen über Veränderungen an bereits zugelassenen Fahrzeugen treffen" und daher "gegenwärtig der Schluss gezogen werden [kann], dass den EG-Mitgliedstaaten die Regelungen von Veränderungen an bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen überlassen ist" (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 117 ff., 137 ff.).

    Auch der nationale Gesetzgeber hat in der Begründung zur EG-FGV (S. 36 der BR-Drucks. 190/09) in Übereinstimmung damit ausführt, dass die Richtlinie dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen und die EG-FGV darüber hinaus zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen soll (vgl. Urteil der Kammer vom 31.08.2017, a. a. O., Rn. 189 ff.).

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr schon 1985 entschieden (Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84 -, juris Rn. 15 m. w. N.), dass für Ansprüche aus unerlaubter Handlung allgemein gilt, dass die Ersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt ist, die in den Schutzbereich des verletzten Ge- oder Verbots fallen und dass auf eine derartige Eingrenzung der Haftung, um das Haftungsrisiko in angemessenen und zumutbaren Grenzen zu halten, auch im Rahmen des § 826 BGB nicht verzichtet werden kann.
  • LG Düsseldorf, 27.02.2014 - 14c O 237/11

    Grundlagen des im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelten Anspruchs

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Zwar darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 2002, 1068 m. w. N.) ein Teilurteil grundsätzlich nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. hierzu und zum Folgenden: LG Düsseldorf, Teilurteil vom 27.02.2014 - 14c O 237/11 -, juris Rn. 32).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die am Gebrauchtwagenmarkt gewonnene Erfahrung, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs bei einem großen Teil der Kaufinteressenten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht (so schon BGH, Urteil vom 29.04.1958 - VI ZR 82/57 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, sind Verwaltungsakte in den Grenzen ihrer Bestandskraft für andere Gerichte und Behörden bindend (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH NJW-RR 2007, 398, 399 m. w. N.).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Nur unter der Voraussetzung, dass die durch den Prospekt vermittelte Information vollständig und richtig ist, kann der Kunde die ihm angebotene Kapitalanlage objektiv beurteilen und sein Anlagerisiko, das ihm ohnehin verbleibt, richtig einschätzen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.1990 - VII ZR 340/88 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Die Rechtfertigung für diese Ausnahme liegt darin, dass die - in ihrer Dauer nicht absehbare - Unterbrechung des Verfahrens zu einer faktischen Trennung des Rechtsstreits führt und es daher mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar wäre, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1002).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Soweit es um Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geht, wird eine solche Aufklärungspflicht beim Verkäufer, mit dem immerhin ein Vertragsverhältnis besteht, erst dann gesehen, wenn es um wertbildende Faktoren der Kaufsache von ganz besonderem Gewicht geht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993 - 3 St RR 127/93 -, juris Rn. 24 f.).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Zwar darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 2002, 1068 m. w. N.) ein Teilurteil grundsätzlich nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. hierzu und zum Folgenden: LG Düsseldorf, Teilurteil vom 27.02.2014 - 14c O 237/11 -, juris Rn. 32).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2017 - 3 O 2052/16
    Für den Fall eines sog. Unfallwagens ist anerkannt, dass der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen und ein damit verbundener merkantiler Minderwert als Mangel auch nach einer technischen Reparatur verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -, juris Rn. 23).
  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

  • LG Braunschweig, 24.01.2018 - 3 O 481/17

    Abgasskandal; Deckungsschutzklage; Feststellungantrag; Teilerledigung; Weisung

    So erachtet auch die Kammer in den Fällen, in denen eine solche Feststellungsklage im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal gegen die Herstellerin nicht isoliert erhoben, sondern - wie im Hauptprozess 11 O 2141/17 - mit dem Klageantrag zu 1. der Autoverkäufer auf Rückabwicklung in Anspruch genommen wird, den gegen die Herstellerin gerichteten Feststellungsantrag insoweit für zulässig, als dieser sich auf den Ersatz etwaiger, noch nicht bezifferbarer Schäden bezieht, die über die vom Autoverkäufer begehrte Rückabwicklung hinausgehen (vgl. Teilurteil der Kammer vom 20.12.2017 - 3 O 2052/16 -, juris Rn. 22).
  • LG Marburg, 12.02.2020 - 7 O 243/20
    Im Übrigen wird die EG- Übereinstimmungsbescheinigung zeitlich erst nach dem Vertragsschluss in Erfüllung dessen zusammen mit dem Fahrzeug übergeben, sodass sie als vertrauensbegründende Maßnahme im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages ausscheidet (vgl. LG Braunschweig Teilurteil v. 20.12.2017 - 3 O 2052/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht