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   LG Braunschweig, 26.05.2017 - 5 O 1808/16 (10)   

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LG Braunschweig, 26.05.2017 - 5 O 1808/16 (10) (https://dejure.org/2017,62971)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2017 - 5 O 1808/16 (10) (https://dejure.org/2017,62971)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 5 O 1808/16 (10) (https://dejure.org/2017,62971)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.05.2017 - 5 O 1808/16
    Denn die Kündigung des Hauptpachtvertrages führt gemäß §§ 596 Abs. 3, 581 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BKleingG auch zur Beendigung des Unterpachtvertrages mit dem Beklagten und zur Herausgabepflicht desselben gegenüber der Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 2.10.1992 Az. V ZR 185/91, NJW 1993, 55).

    Neben dem Herausgabeanspruch aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ergibt sich aufgrund der Kündigung des Hauptvertrages auch ein Herausgabeanspruch unmittelbar aus §§ 596 Abs. 3, 581 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BKleingG (vgl. BGH Urteil vom 2.10.1992 Az. V ZR 185/91, NJW 1993, 55).

    So hat der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 BKleingG ja auch für die Fälle der Kündigungen nach § 9 Abs. 1 BKleingG explizit ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil vom 2.10.1992 Az. V ZR 185/91, NJW 1993, 55).

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 9 U 68/17

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 BKleingG

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 26.5.2017 - 5 O 1808/16 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 26.5.2017 - 5 O 1808/16 - ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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