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   LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14   

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LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14 (https://dejure.org/2016,41818)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28.05.2016 - 12 T 606/14 (https://dejure.org/2016,41818)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Mai 2016 - 12 T 606/14 (https://dejure.org/2016,41818)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Thüringen, 13.08.2013 - L 6 SF 266/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - psychologisches

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Ist dies nicht der Fall, ist nur das Honorar in Höhe der Plausibilitätsprüfung zu vergüten (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 266/13, zit. n. juris).

    Das Thüringer Landessozialgericht ist in jüngeren Entscheidungen von einem Aufwand von einer Stunde je 1, 5 Seiten ausgegangen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 266/13, zit. n. juris).

    Hierdurch soll dem Kostenbeamten im Einzelfall eine sinnvolle und zügige Bearbeitung ermöglicht werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, a.a.O.).

    Insofern ist in begründeten Sonderfällen durchaus eine Abweichung (positiv wie negativ) bei dem genannten Ansatz erforderlich (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2013, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - L 5 P 55/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Anhaltspunkt für die (regelmäßig) angemessene Stundenzahl (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.03.2012, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 224/12 B, zit. n. juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2011, Geschäfts-Nr.: L 5 P 55/10, zit. n. juris).

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Sachverständige, dessen gutachterliche Beurteilung umständliche und ausschweifende Ausführungen enthält, nicht gegenüber demjenigen "bevorzugt" werden darf, dem es gelingt, die wesentlichen Punkte gedrängt zusammenzufassen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2011, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 6 WF 43/12

    Niederschlagung und Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Bei familienpsychologischen Gutachten hat der Sachverständige wegen des schwer fassbaren und nicht objektivierbaren Begutachtungsgegenstandes ein weites Ermessen hinsichtlich des notwendigen Umfangs der Exploration (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2012, Geschäfts-Nr.: 6 WF 43/12, zit. n. juris, Rn. 21).

    Anlass zur Nachprüfung besteht aber dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. OLG München, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2012, Geschäfts-Nr.: 6 WF 43/12, zit. n. juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - L 3 RJ 154/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Soweit die Beweisanordnung keine bestimmte Methode vorgibt, besteht ein Vergütungsanspruch (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2010, Geschäfts-Nr.: L 3 RJ 154/05, zit. n. juris).

    Im Hinblick auf die wissenschaftliche Ausarbeitung des Textes bzw. der Abfassung der Beurteilung ist die Kammer der Ansicht, dass der Erstellungsaufwand des Gutachtens von dessen Schwierigkeit und Umgang abhängig ist (vgl. LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 30.07.2010, Geschäfts-Nr.: L 3 RJ 154/05, zit. n. juris).

  • LSG Thüringen, 15.03.2012 - L 6 SF 224/12
    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Anhaltspunkt für die (regelmäßig) angemessene Stundenzahl (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.03.2012, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 224/12 B, zit. n. juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.11.2011, Geschäfts-Nr.: L 5 P 55/10, zit. n. juris).
  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 15 SF 396/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung auf neurologischen und

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Bei der Position "Abfassung der Beurteilung" ist bei einer teilweisen Wiedergabe des Akteninhalts, den Ergebnissen der Anamnese sowie der neurologischen und psychiatrischen Befunde als Beurteilung die "eigentliche Beurteilung" herauszufiltern (vgl. Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2010, Geschäfts-Nr.: L 15 SF 396/09, zit. n. juris).
  • LSG Thüringen, 03.08.2009 - L 6 SF 44/08

    Festsetzung einer Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens durch einen

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Soweit es um die reine Beurteilung und Beantwortung von Beweisfragen geht, ist ein Aufwand von einer Stunde für eine Seitenzahl für angemessen erachtet worden, die sich zwischen einer Seite und drei Seiten bewegt (vgl. statt vieler: LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 03.08.2009, Geschäfts-Nr.: L 6 SF 44/08, zit. n. juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Die erforderliche Zeit (§§ 9 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 2 JVEG) richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003, Geschäfts-Nr.: X ZR 206/98, zit. n. juris).
  • AG Hannover, 11.02.1999 - 603 F 2397/98
    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Soweit das Amtsgericht Hannover (Beschluss vom 11.02.1999, Geschäfts-Nr.: 603 F 2397/98, zit. n. juris) eine Anzeigepflicht des Sachverständigen gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO auch dann annimmt, wenn die Kosten des Sachverständigengutachtens die "Durchschnittskosten" erheblich überschreiten, folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2010 - 4 W 98/10

    Kürzung der Sachverständigenvergütung: Verstoß des Sachverständigen gegen die

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.05.2016 - 12 T 606/14
    Das Risiko der nicht möglichen Aufklärbarkeit trägt insoweit der Sachverständige in vollem Umfang, wenn er seiner Hinweispflicht nicht genügt haben sollte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2010, Geschäfts-Nr.: 4 W 98/10, zit. n. juris).
  • OLG Koblenz, 25.09.2001 - 5 U 452/00
  • OLG München, 02.12.1994 - 11 WF 1015/94
  • OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21

    Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes

    Die gegenteilige Ansicht, wonach sich § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO schon dem Grunde nach nicht auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wie Kindschaftssachen und auf die Gutachteneinholung von Amts wegen beziehen könne (so LG Braunschweig, Beschl. v. 28.05.2016 - 12 T 606/14, BeckRS 2016, 19738; BDZ/Binz, 5. Aufl., § 8a JVEG Rn. 20), verstößt gegen den Wortlaut des § 8a Abs. 3 JVEG, der eine Beschränkung insoweit nicht vorsieht.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21

    Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO

    Nach der von den Sachverständigen vertretenen Gegenauffassung findet § 407 Abs. 4 Satz 2 ZPO jedenfalls in den von Amts wegen einzuleitenden und der Disposition der Beteiligten entzogenen Kinderschutzverfahren keine Anwendung mit der Folge, dass eine auf den unterbliebenen Hinweis des Sachverständigen auf die Höhe der Kosten gestützte Herabsetzung der Sachverständigenvergütung nach § 8a Abs. 3 JVEG ausscheidet (so OLG Frankfurt am Main (8. Familiensenat), NZFam 2021 842; OLG Celle FamRZ 2022, 888; OLG Hamm ZKJ 2013, 169; LG Braunschweig Beschluss vom 28.5.2016 - 12 T 606/14, juris; AG Ebersberg Beschluss vom 24.2.2019 - 3 F 733/15, juris; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack, FamFG, 4. Aufl. 2021, § 163, Rdnr. 49; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 2021, § 8a JVEG, Rdnr. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - L 15 KR 690/19
    Ein Vergütungsanspruch für den Zeitaufwand, der den Seiten 10 bis 49 des Gutachtens zugrunde lag, kommt daher nicht in Betracht, weil der Gutachtenauftrag als vorgegebener Rahmen den Vergütungsanspruch bestimmt (vgl. hierzu auch OLG München, Beschl. v. 02.12.1994 -11 WF 1015/94 -, juris Leitsatz 1; LG Braunschweig, Beschl. v. 28.05.2016 - 12 T 606/14 -, juris Rn. 21).
  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2021 - 9 T 81/21

    Mitteilungspflicht des gerichtlichen Sachverständigen bei unverhältnismäßigen

    Es wird zwar zum Teil die Ansicht vertreten, dass die Hinweispflicht des § 407a ZPO und die hieran anknüpfende Kürzungsmöglichkeit des § 8a Abs. 3 JVEG auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wie Kindschaftssachen, bei denen der Verfahrenswert nach § 45 Abs. 1 FamGKG regelmäßig 4.000,- ? (bis 31.12.20: 3.000,- ?) beträgt, keine Anwendung finden kann, auch weil Kindschaftssachen von Amts wegen durchzuführen seien (so LG Braunschweig, Beschluss vom 28.05.2016 - 12 T 606/14; Binz/Dörndörfer/Zimmermann, GKG, JVEG, 4. Auflage, § 8a JVEG, Rdnr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - L 15 KR 539/18

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Gutachtenauftrag bestimmt deshalb als vorgegebener Rahmen den erforderlichen Zeitaufwand im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG (vgl. hierzu auch OLG München, Beschl. v. 02.12.1994 -11 WF 1015/94 -, juris Leitsatz 1; LG Braunschweig, Beschl. v. 28.05.2016 - 12 T 606/14 -, juris Rn. 21).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 9 T 36/22
    Es wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass die Hinweispflicht des § 407a ZPO und die hieran anknüpfende Kürzungsmöglichkeit des § 8a Abs. 3 JVEG auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wie Kindschaftssachen, bei denen der Verfahrenswert nach § 45 Abs. 1 FamGKG regelmäßig 4.000,- ? (bis 31.12.20: 3.000,- ?) beträgt, keine Anwendung finden kann, auch weil Kindschaftssachen von Amts wegen durchzuführen seien (so LG Braunschweig, Beschluss vom 28.05.2016 - 12 T 606/14; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, 4. Auflage, § 8a JVEG, Rdnr. 15).
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