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   LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11   

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LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11 (https://dejure.org/2011,76800)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 30.09.2011 - 6 KLs 19/11 (https://dejure.org/2011,76800)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 30. September 2011 - 6 KLs 19/11 (https://dejure.org/2011,76800)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Aus der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10, Rn. 17 m. w. N.).

    Dem Verfallsanspruch des Staates kommt nach dieser Regelung der Vorrang zu (vgl. betr. Bundesbeamte: BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389, OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136).

    Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Dem Verfallsanspruch des Staates kommt nach dieser Regelung der Vorrang zu (vgl. betr. Bundesbeamte: BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389, OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136).

    Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).

    Weil diese Ansprüche letztlich der Kompensation der Interessen des Geschäftsherrn dienen, unterfallen sie uneingeschränkt der Vorrangbestimmung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB (so auch BGH 5 StR 323/06 a. a. O.).

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Eine Strafbarkeit ist bereits deshalb nicht gegeben, weil auch nach den übereinstimmenden Einlassungen der Angeklagten ... und ... jedenfalls eine ausschließlich vertikale Absprache zwischen einem Unternehmer und dem Veranstalter vorgelegen hat, die nicht vom Tatbestand des § 298 StGB erfasst ist (so vor Änderung des GWB durch die 7. GWB Novelle zum 01.07.2005, BGHSt 49, 201, 205 ff.).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Ersatzansprüche des Dienstherrn auf Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB bestehen ebenfalls nicht, denn diese Vorschriften sind auf das Beamtenverhältnis nicht anwendbar (vgl. BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 20 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389; so auch BGH NStZ 2000, 589 (590), BGH NStZ 2003, 423; BGH- Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

    Auszug aus LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11
    Dem Verfallsanspruch des Staates kommt nach dieser Regelung der Vorrang zu (vgl. betr. Bundesbeamte: BGH- Urteil vom 24.06.2010 - 3 StR 84/10 Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwGE 115, 389, OVG Münster NVwZ-RR 2003, 136).
  • VK Niedersachsen, 18.12.2015 - VgK-45/15

    Ausschreibunng der maschinellen Fahrbahnreinigung nach Unfällen mit

    Im Zusammenhang mit früheren Auftragsvergaben der Antragsgegnerin an die Beigeladene, welche nicht nur mehrere Nachprüfungsverfahren (Az.: 53/2011 und 21/2012) vor dieser Kammer zur Folge hatten, sondern auch in die strafgerichtliche Verurteilung des ehemaligen Leiters der Autobahnmeisterei xxxxxx (LG Braunschweig, Urteil vom 30.09.2011 - 6 KLs 19/11, bestätigt durch den BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 5 StR 130/12) mündeten, drängt es sich geradezu auf, noch vor einer Entscheidung über den Zuschlag hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Loses 1 Gewissheit zum Vorliegen einer Verurteilung der beiden damaligen Geschäftsführerinnen zu erhalten.
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