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LG Bremen, 09.01.2018 - 4 T 139/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- notar-drkotz.de
Notarkostenrechnung - Gebührenermäßigung für eine Stiftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 91 Abs. 2 Nr. 1
Notargebühren: Keine Gebührenermäßigung für eine Stiftung, die neben mildtätigen und kirchlichen auch gemeinnützige Zwecke verfolgt - Kostenrecht; Notarkostenbeschwerde; Gebührenermäßigung; gemeinnützige Stiftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.2013 - V ZB 130/12
Notarkosten: Gebührenermäßigung für gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck der …
Auszug aus LG Bremen, 09.01.2018 - 4 T 139/17
Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des § 144 Abs. 2 KostO bewusst eng begrenzt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013, Az.: V ZB 130/12, Rn. 9, juris).