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   LG Bremen, 20.03.2020 - 4 O 2184/18   

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LG Bremen, 20.03.2020 - 4 O 2184/18 (https://dejure.org/2020,6616)
LG Bremen, Entscheidung vom 20.03.2020 - 4 O 2184/18 (https://dejure.org/2020,6616)
LG Bremen, Entscheidung vom 20. März 2020 - 4 O 2184/18 (https://dejure.org/2020,6616)
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19

    Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt

    Die Verjährung beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem sich der Auftrag erledigt hat ( LG Bremen , Urteil vom 20.03.2020, Az.: 4 O 2184/18, u.a. in: ZfSch 2020, Seiten 341 ff.; Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 9 Rn. 23 ).

    Auf die Kenntnis des Mandanten hingegen kommt es für die Frage der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs nicht an, da diese gerade nicht von der Kenntnis des Gläubigers abhängt (§ 271 BGB; LG Bremen , Urteil vom 20.03.2020, Az.: 4 O 2184/18, u.a. in: ZfSch 2020, Seiten 341 ff. ).

    Nachdem die Klägerseite dann durch eine Akteneinsichtnahme unstreitig erst im Mai 2017 Kenntnis darüber hatte, dass dem Beklagten aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam [Az.: 82 Cs 451 Js 17346/12 (431/11)] vom 17.12.2012 - Anlage K 2 (Blatt 22 bis 23 der Akte) - ein Betrag in Höhe von 1.131,69 Euro Ende Dezember 2012 durch die Staatskasse erstattet wurde, begann die Verjährungsfrist hier - wenn überhaupt - somit erst am 01.01.2018 zu laufen und wäre dann auch erst mit dem 31.12.2020 abgelaufen ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 13.03.2013, Az.: 2 U 250/12, u.a. in: JurBüro 2013, Seiten 654 f.; LG Bremen , Urteil vom 20.03.2020, Az.: 4 O 2184/18, u.a. in: ZfSch 2020, Seiten 341 ff.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 14.09.2012, Az.: 2-27 O 138/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 12241 = "juris" ).

  • LG Offenburg, 21.07.2023 - 2 S 1/23

    Auskunftsanspruch des Mandanten bei Geltendmachung von Zahlungsanspruch

    Dass der Beginn der Verjährung in Fällen wie dem Vorliegenden unterschiedlich berechnet wird und streitig ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2019 - I-24 U 171/18 -, Rn. 21 ff., juris; LG Bremen, Urteil vom 20. März 2020 - 4 O 2184/18 -, Rn. 32, juris; AG Brandenburg, Urteil vom 7. September 2020 - 31 C 232/19 -, Rn. 53 ff., juris), führt zu keiner anderen Beurteilung.
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