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   LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05   

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LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05 (https://dejure.org/2006,2070)
LG Bremen, Entscheidung vom 24.05.2006 - 8 O 1065/05 (https://dejure.org/2006,2070)
LG Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 8 O 1065/05 (https://dejure.org/2006,2070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Gaspreiserhöhungen aufgrund von Preisänderungsbestimmungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Erhöhung des Arbeitspreises Erdgas; Feststellungsinteresse von Endverbrauchern an der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Anforderungen an eine Rechtgrundlage für die Erhöhung des Gaspreises ...

  • Bund der Energieverbraucher

    Die Preiserhöhungen der SWB für die 58 klagenden Verbraucher sind unwirksam. Denn die Preisänderungsbestimmungen halten einer Inhaltskontrolle nicht stand.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Preiserhöhungen durch Energieversorger für ungültig erklärt

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Energiepreiserhöhungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers swb für unwirksam - Preisanpassungsklauseln verstoßen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Gaspreiserhöhungen aufgrund von Preisänderungsbestimmungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1301
  • ZMR 2006, 615
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 134/04

    Verstoß gegen das Transparenzgebot: Preisanpassungsklausel für die Belieferung

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Ungeachtet der grundsätzlichen Zulässigkeit müssen Preisanpassungsklauseln aber dennoch dem Transparenzgebot der § 9 Abs. 1 AGBG, § 307 Abs. 1 BGB n.F. genügen (so auch - dem BGH vorgehend - OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858): Die vertragliche Regelung muss klar und verständlich gefasst sein.

    Daher bedarf es einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2003, 507, 509).

    Objektive Kriterien, die zu einer Beschränkung dieser Befugnis führen könnten, insbesondere eine Bezugnahme auf einen bestimmten, prozentualen Umfang der Änderungen, werden nicht genannt (vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 859 m.N.).

    So kann sie etwa gestiegene Preise auf den Kunden sofort umlegen, also auch dann, wenn sie noch über Vorräte verfügt, die sie zu einem geringeren Preis eingekauft hat (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 859).

    Daher bleibt für den Gaskunden undurchschaubar, wann und aus welchen Gründen Lohnerhöhungen zu höheren Gaspreisen führen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 859).

    Hinzu kommt, dass keine der Klauseln die Beklagte auch nur ansatzweise dazu anhält, auf eine rückläufige Kostensituation zu reagieren, indem sie in einem solchen Fall (Klausel A. immerhin für den Fall von "GesetzesänderungenÂ") nicht zur Vornahme von Preissenkungen verpflichten (vgl. BGH ZIP 1981, 283ff.; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 859).

    Dass Preisanpassungsklauseln hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen aber durchaus in präziserer und den Anforderungen aus § 9 Abs. 1 AGBG, § 307 BGB genügender Weise gefasst werden können, zeigen etwa die in der Stromwirtschaft üblichen Formulierungen, die den Verwender übrigens nicht, was die Beklagte fürchtet, zur vollständigen Preisgabe seiner Kalkulation zwingen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 860).

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Denn eine gegen § 9 AGBG bzw. § 307 BGB verstoßende Klausel kann grundsätzlich nicht (im Wege einer sog. geltungserhaltenden Reduktion) auf einen zulässigen Inhalt zurückgeführt werden (vg. BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177).

    Dies hindert die Anwendung des § 316 BGB (vgl. BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177).

    In Fallkonstellationen, in denen das von den Parteien vereinbarte Verfahren zur Ermittlung des späteren Preises einer Inhaltskontrolle nicht standgehalten hat, ist von der Rechtsprechung teilweise der Versuch unternommen worden, die in den "RegelungsplanÂ" gerissene Lücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung nach Maßgabe der §§ 157, 133 BGB - gesetzliche Vorschriften i.S.d. § 6 Abs. 2 AGBG, § 306 Abs. 2 BGB n.F. - zu schließen (vgl. BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177, 1178 m.w.N.).

    Dass die ergänzende Vertragsauslegung mit einer derartigen Abänderung des Vertragsinhalts (vgl. dazu BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177, 1178), die dem Verwender das Risiko einer gesetzeskonformen Ausgestaltung seines Klauselwerks vollständig abnimmt (vgl. dazu BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625, dazu EWiR 1985, 11 (Graf v. Westphalen) ), ihre Grenzen überschreitet, liegt auf der Hand.

    Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass der BGH bislang ohnehin nur dann keine Bedenken gegen ein im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in den Vertrag eingeführtes Leistungsbestimmungsrecht geäußert hat, wenn dieses zugleich durch ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht der anderen Vertragspartei begrenzt wird (vgl. BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177, 1180).

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Preisanpassungsklauseln unterliegen - gem. § 23 Abs. 2 Nr. 2 AGBG bzw. § 310 Abs. 2 BGB n.F. auch dann, wenn es sich bei ihnen um Geschäftsbedingungen von Versorgungsunternehmen handelt - nach ständiger Rechtsprechung des BGH als Preisnebenabreden grundsätzlich der Inhaltskontrolle und sind ihr nicht etwa gem. § 8 AGBG bzw. § 307 Abs. 3 BGB n.F. entzogen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717 m.w.N.).

    Derartige Kostenelementeklauseln, so hat der BGH zuletzt in der sog. "FlüssiggasentscheidungÂ" (NJW-RR 2005, 1717ff.) ausgeführt, seien im Grundsatz nicht zu beanstanden.

    Daher bedarf es einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (BGH NJW-RR 2005, 1717; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 2003, 507, 509).

    In allen Klauseln fehlt es weiter gleichermaßen an einer hinreichend klaren Beschreibung der für eine Preiserhöhung maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Gaspreises (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717, 1718).

    Dass etwa nur effektive Kostensteigerungen weitergegeben werden könnten, lässt sich ihrem weiten Inhalt nicht entnehmen, der eine Preiserhöhung der Beklagten sogar dann erlaubte, wenn ein Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in andern Bereichen ausgeglichen werden könnte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717, 1718).

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Das - an sich zu begrüßende - Anliegen der Beklagten, ihr Klauselwerk kurz und verständlich zu halten, muss also gegenüber dem in einer Konkretisierung der Klausel liegenden Schutz für den Verbraucher zurücktreten (vgl. BGH ZIP 1980, 765 = NJW 1980, 2518, 2519).

    Das Erfordernis einer Konkretisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll nämlich nach Möglichkeit gerade verhindern, dass es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt oder der Betroffene eine Preiserhöhung nur deswegen hinnimmt, weil sich das zulässige Ausmaß nicht nach den von ihm akzeptierten Bezugsbedingungen beurteilen lässt (vgl. BGH ZIP 1980, 765 = NJW 1980, 2518, 2519; BGH ZIP 1982, 71 = NJW 1982, 331, 332; BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625; BGH ZIP 1986, 919 = NJW 1986, 3134, 3136, dazu EWiR 1986, 745 (Graf v. Westphalen) ).

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Zwar ist richtig, dass eine komplizierte, alle Faktoren einer Kostensteigerung erfassende Klausel die sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Bedenken ebenso wenig ausräumen würde wie eine zu allgemein gehaltene und deshalb nicht nachvollziehbare Fas sung (vgl. BGH ZIP 1982, 71 = NJW 1982, 331, 332).

    Das Erfordernis einer Konkretisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll nämlich nach Möglichkeit gerade verhindern, dass es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt oder der Betroffene eine Preiserhöhung nur deswegen hinnimmt, weil sich das zulässige Ausmaß nicht nach den von ihm akzeptierten Bezugsbedingungen beurteilen lässt (vgl. BGH ZIP 1980, 765 = NJW 1980, 2518, 2519; BGH ZIP 1982, 71 = NJW 1982, 331, 332; BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625; BGH ZIP 1986, 919 = NJW 1986, 3134, 3136, dazu EWiR 1986, 745 (Graf v. Westphalen) ).

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Dass die ergänzende Vertragsauslegung mit einer derartigen Abänderung des Vertragsinhalts (vgl. dazu BGH ZIP 1984, 330 = NJW 1984, 1177, 1178), die dem Verwender das Risiko einer gesetzeskonformen Ausgestaltung seines Klauselwerks vollständig abnimmt (vgl. dazu BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625, dazu EWiR 1985, 11 (Graf v. Westphalen) ), ihre Grenzen überschreitet, liegt auf der Hand.

    Das Erfordernis einer Konkretisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll nämlich nach Möglichkeit gerade verhindern, dass es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt oder der Betroffene eine Preiserhöhung nur deswegen hinnimmt, weil sich das zulässige Ausmaß nicht nach den von ihm akzeptierten Bezugsbedingungen beurteilen lässt (vgl. BGH ZIP 1980, 765 = NJW 1980, 2518, 2519; BGH ZIP 1982, 71 = NJW 1982, 331, 332; BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625; BGH ZIP 1986, 919 = NJW 1986, 3134, 3136, dazu EWiR 1986, 745 (Graf v. Westphalen) ).

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 132/80

    Auslegung - Stromversorgungsverträge - Auslegung von Stromversorgungsverträgen

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Dazu hatte der BGH (für einen Stromversorgungsvertrag) ausgeführt, es sei dem Versorger nach Treu und Glauben zuzumuten, eine Preissteigerung bestimmter Toleranz (mindestens 5%) hinzunehmen, um eine allzu rasche Aufeinanderfolge von Vertragsanpassungen zu vermeiden (BGH ZIP 1981, 283ff.).

    Hinzu kommt, dass keine der Klauseln die Beklagte auch nur ansatzweise dazu anhält, auf eine rückläufige Kostensituation zu reagieren, indem sie in einem solchen Fall (Klausel A. immerhin für den Fall von "GesetzesänderungenÂ") nicht zur Vornahme von Preissenkungen verpflichten (vgl. BGH ZIP 1981, 283ff.; OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858, 859).

  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Das Erfordernis einer Konkretisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen soll nämlich nach Möglichkeit gerade verhindern, dass es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt oder der Betroffene eine Preiserhöhung nur deswegen hinnimmt, weil sich das zulässige Ausmaß nicht nach den von ihm akzeptierten Bezugsbedingungen beurteilen lässt (vgl. BGH ZIP 1980, 765 = NJW 1980, 2518, 2519; BGH ZIP 1982, 71 = NJW 1982, 331, 332; BGH ZIP 1985, 161 = NJW 1985, 623, 625; BGH ZIP 1986, 919 = NJW 1986, 3134, 3136, dazu EWiR 1986, 745 (Graf v. Westphalen) ).
  • OLG München, 15.04.1988 - 23 U 6557/88

    Ablauf der Gewährleistungsfrist

    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Abgesehen davon, dass die AVBGasV in die Verträge der meisten Kläger nicht und wenn, dann nur im Sinne einer subsidiären Geltung mit einbezogen sein dürfte (s.o), stellte sie - als § 6 Abs. 2 AGBG, § 306 Abs. 2 BGB einschränkendes vorformuliertes Ersatzklauselwerk - einen Umgehungstatbestand dar (§ 7 AGBG, § 306a BGB n.F.), der seinerseits gegen § 9 AGBG, § 306 BGB n.F. verstieße (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 786).
  • LG Dresden, 11.05.2006 - 6 O 3611/05
    Auszug aus LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05
    Ähnlich LG Dresden v. 11.5.2006 - 6 O 3611/05 (n.v.) und LG Berlin v. 19.6.2006 - 34 O 611/06 (n.v.).
  • OLG Bremen, 13.04.2007 - 5 U 42/06
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

  • OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06

    Gaspreisverfahren - swb

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  • OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer

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  • LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 316/06

    Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklauseln wegen Änderung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Verordnungsbestimmung selbst ein Preisanpassungsrecht konstituiert oder lediglich an ein im jeweiligen Versorgungsvertrag wirksam geregeltes Anpassungsrecht anknüpft (letztere Ansicht wohl LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 8 O 1065/05, vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Bei einer Übernahme des entsprechenden Wortlautes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, würde die Klausel jedoch der Inhaltskontrolle unterliegen und aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebotes die Unwirksamkeit der Klausel festgestellt werden (vgl. LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 8 O 1065/05; LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az.: 34 O 611/05).

    Auch durch einen möglichen Wechsel des Energieträgers nach erfolgter Kündigung werden die Interessen des Kunden nicht hinreichend gesichert (vgl. LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 8 O 1065/05).

  • LG Essen, 17.04.2007 - 19 O 520/06

    Anspruch auf Zahlung von höheren Gasbezugspreisen; Wirksamkeit der Änderung von

    Das Anliegen der Beklagten, ihr Klauselwerk kurz und verständlich zu halten, muss gegenüber dem in einer Konkretisierung der Klausel liegenden Schutz für den Verbraucher zurücktreten (LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az. 8 O 1065/05, m.w.N.).

    Das aus § 307 BGB folgende Bestimmtheits- und Transparenzgebot soll nach Möglichkeit gerade verhindern, dass es im Einzelfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt und der Kunde eine Preiserhöhung nur deswegen hinnimmt, weil sich das zulässige Ausmaß nicht beurteilen lässt (LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az. 8 O 1065/05).

    Ein Preisanpassungsrecht der Beklagten ergibt sich auch nicht aus § 4 Absatz 1 und 2 AVBGasV bzw. jetzt § 5 GasGVV (dazu auch LG Berlin, Urteil vom 19.06.2006, Az. 34 O 611/05; LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006, Az. 8 O 1065/05).

  • LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05

    Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle

    Soweit die Kläger sich auf die Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 24.05.2006 (8 O 1065/05) berufen, ist diese auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06
    Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens kann auf Feststellung der Unbilligkeit einer Preiserhöhung klagen und ist nicht gehalten, den Mehrbetrag nach Abrechnung zunächst zu zahlen und sodann im Klagewege zurückzufordern, zumal die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils weiter reicht und im Rückforderungsprozess unter Umständen abweichende Beweislastregelungen gelten (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 10; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Bremen, Urteil) vom 24.05.2006 - 8 O 1065/05; LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006 - 10 0 3613/05; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; LG Hellbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04; BGH, NJW 2006, 684, 686 [Netznutzungsentgelt Strom]).

    Dieser beinhaltet ein materielles Preisanpassungsrecht (vgl BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 15, 17; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; LG Magdeburg, Urteil vom 19.12.2006 - 2 S 265/06; LG Leipzig, Urteil vom 13.10.2006 - 10 O 631/06; Held, NZM 2004, 169, 172 m.w.N; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, III. Teil, AVBEItV § 4 Rn. 3 sowie dort unter AVBGasV Begr., S. 205 abgedruckte amtliche Begründung; zweifelnd LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006 - 8 O 1065/05; ablehnend LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006 - 10 O 3613/05 ).

    Insoweit kann offen bleiben, ob die Regelung zur Preisanpassung in Nr. 5 des Vertrages in Verbindung mit Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Intransparenz und unangemessener Benachteiligung (Möglichkeit einer Gewinnsteigerung aufgrund Ausrichtung am HEL-Wert und zudem fehlender zeitlicher Eingrenzung) gemäß § 307 BGB unwirksam ist (näher Hinweisbeschluss der Kammer vom 18.04.2007 unter B.IV.1.b; LG Rostock, Urteil vom 26.04.2007 - 4 O 316.... Denn im Falle der Unwirksamkeit ergäbe sich ein Preisänderungsrecht im Umfang der Bezugskostensteigerung bei ergänzender Vertragsauslegung nach den §§ 133, 157 BGB (hierzu BGH Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 - Rn. 40 [Flüssiggas II]; Münchener Kommentar/Basedow, BGB, 4. Aufl., § 306 Rn. 22, 24, 27; Staudinger/Schlosser, BGB, Neubearbeitung 2006, § 306 Rn. 12, 13, 14; ablehnend LG Bremen, Urteil vom 24.05.2006 - 8 O 1065/05 ).

  • LG Kassel, 05.02.2007 - 6 O 33/07
    Auf einen Rückforderungsprozess muss er sich nicht verweisen lassen (vgl. LG Bremen, WuM 2006, 324 ff. [LG Bremen 24.05.2006 - 8 O 1065/05] ).

    Preisanpassungsklauseln der hier in Rede stehenden Art unterliegen gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 2 AGBG bzw. § 310 Abs. 2 BGB n.F. auch dann, wenn es sich bei ihnen um Geschäftsbedingungen von Versorgungsunternehmen handelt, einer Inhaltskontrolle nach Maßgabe des AGBG bzw. der §§ 305 ff. BGB n.F. (BGH WuM 2005, 710 ff. [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] ; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 27, zitiert nach juris).

    Sie müssen jedoch insbesondere dem Transparenzgebot der § 9 AGBG, § 307 Abs. 1 BGB n.F. genügen (BGH WuM 2005, 710 ff., [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] unter III.3; LG Bremen WuM 2006, 324, Tz. 40, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06

    Energiepreise, Billigkeitskontrolle

    Wie im Fall des LG Bremen (Teil-Urteil v. 24.5.2006, 8 O 1065/05) sowie dem dort (S. 7) in Bezug genommenen Berufungsurteil des LG Heilbronn v. 19.1.2006 handelt es sich um grundlegend andere Ausgangslagen.
  • LG Dortmund, 18.01.2008 - 6 O 341/06

    Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs hinsichtlich Gaspreiserhöhungen;

    In der fraglichen Regelung heißt es lediglich "Änderungen der Allgemeinen Tarife und Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam" (vgl. hierzu auch Urteil des Landgerichts Bremen vom 24. Mai 2006, Aktenzeichen: 8 O 1065/05, Seite 17, Anlage K 239 aus der Klageschrift).
  • AG Lübeck, 22.06.2009 - 26 C 3042/07

    Rückzahlungsanspruch im Hinblick auf Fernwärmezahlungen im Zusammenhang mit einer

    Um diesen Zweck zu erreichen, bedarf es einer möglichst konkreten Festlegung der Voraussetzungen, unter denen das Preisänderungsrecht entsteht (vgl. LG Bremen, Teilurteil vom 24.5.06, 8 O 1065/05 Rn. 30 zitiert in [...] zu Preiserhöhungsklausel in AGB).

    Aus der Formulierung der Preisanpassungsklausel muss für den Kunden bereits bei Vertragsschluss der Umfang der auf ihn zukommenden Preiserhöhungen bzw. -senkungen erkennbar sein (vgl. BGH NJW 2009, 578 f, [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 274/06] LG Bremen, Teilurteil vom 24.5.06, 8 O 1065/05 Rn. 30 zitiert in [...] zu Preiserhöhungssklauseln in AGB).

  • LG Verden, 29.06.2006 - 5 O 118/06
  • LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08

    Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter

  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für

  • AG Meldorf, 24.10.2006 - 80 C 661/06

    Geltendmachung einer Zahlung von Energieversorgungsentgelten; Wirksamkeit einer

  • AG Leipzig, 08.05.2008 - 110 C 9329/07
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