Rechtsprechung
LG Bremen, 27.10.2020 - 4 T 361/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Münster, 30.11.2022 - 10 M 5031/22 Da der Gläubiger aufgrund der abgegebenen Auskunft unmittelbar keine Vermögenswerte aus dem Schuldnervermögen durch die Vollstreckung erlangt, bedarf es keiner Klarstellung, aus welchem Teil der Gesamtforderung vollstreckt wird (so auch LG Bremen, Beschluss vom 27.10.2020, 4 T 361/20, Rn. 18-20, BeckRS 2020, 34773).