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   LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18 (913 Js 25102/18)   

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https://dejure.org/2018,48321
LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18 (913 Js 25102/18) (https://dejure.org/2018,48321)
LG Bremen, Entscheidung vom 28.11.2018 - 60 Qs 384/18 (913 Js 25102/18) (https://dejure.org/2018,48321)
LG Bremen, Entscheidung vom 28. November 2018 - 60 Qs 384/18 (913 Js 25102/18) (https://dejure.org/2018,48321)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aussage-gegen-Aussage: Ein "leichtsinniges Verhalten” hat nicht ohne weiteres Auswirkungen auf die Zeugenqualität

 
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  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18
    Bei seiner Prüfung kann das Gericht schon aufgrund der Aktenlage den einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung unterziehen (OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793) und den hinreichenden Verdacht bei einer Sachlage, die von sich im Kernbereich widersprechenden Aussagen dieses Zeugen geprägt ist, mit der Begründung verneinen, dass sich wegen der strengen Anforderungen an die Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation eine Prognose, wonach der Angeschuldigte wahrscheinlich verurteilt werde, nicht stellen lasse (OLG Karlsruhe, StV 2012, 459).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2006 - 1 Ws 166/06

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht für die Beihilfe eines

    Auszug aus LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die Verurteilung in einer Hauptverhandlung bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304 [306]; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14. August 2006, 1 Ws 166/06, bei juris: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rdn. 2).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18
    Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die Verurteilung in einer Hauptverhandlung bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304 [306]; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14. August 2006, 1 Ws 166/06, bei juris: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 203 Rdn. 2).
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