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LG Bwerlin, 25.01.2021 - 511 Qs 3/21 |
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- Burhoff online
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21 Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass eine für die sofortige Beschwerde notwendige Beschwer nach Einstellung des Verfahrens aufgrund prozessualer Überholung weggefallen sei (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020, 2 Ws 112/20, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, 1 Ws 12/21, juris, LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2021, 511 Qs 3/21, BeckRS 2021, 3090, LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2020, 1 Qs 47/20, juris), nachdem die Staatsanwaltschaft jedenfalls zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer nunmehr sämtliche Vorwürfe aus der Ermittlungsakte gem. 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt hat, wird diese Auffassung von der Kammer für den vorliegenden Fall nicht geteilt (hierzu unter II. 2. b).
aa) Insofern wird - wie auch vom Amtsgericht Köln im angefochtenen Beschluss - indes auch nach der Reform der §§ 140ff. StPO durch das "Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung" vom 10.12.2019 (…BT-Drucks. 19/13829, S. 36ff.) in Umsetzung der PKH-Richtlinie (Richtlinie 2016/1919/EU) für die Fälle nach Inkrafttreten der Reform weiter vertreten, dass eine nachträgliche Bestellung unter keinen Umständen erfolgen könne (vgl. etwa OLG Hamburg…, Beschluss vom 16.09.2020, a.a.O.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 02.03.2021, a.a.O., LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2021, a.a.O., LG Osnabrück…, Beschluss vom 16.11.2020 a.a.O.).
- LG Köln, 02.06.2021 - 323 Qs 44/21 Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass eine für die sofortige Beschwerde notwendige Beschwer nach Einstellung des Verfahrens aufgrund prozessualer Überholung weggefallen sei (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020, 2 Ws 112/20, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, 1 Ws 12/21, juris; LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2021, 511 Qs 3/21, BeckRS 2021, 3090; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2020, 1 Qs 47/20, juris), wird diese Auffassung von der Kammer nicht geteilt (hierzu unter II. 2. b).
aa) Insofern wird - wie auch vom Amtsgericht Köln im angefochtenen Beschluss - auch nach der Reform der §§ 140 ff. StPO durch das "Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung" vom 10.12.2019 (…BT-Drucks. 19/13829, S. 36ff.) in Umsetzung der PKH-Richtlinie (Richtlinie 2016/1919/EU) für die Fälle nach Inkrafttreten der Reform weiter vertreten, dass eine nachträgliche Bestellung unter keinen Umständen erfolgen könne (vgl. etwa OLG Hamburg…, Beschluss vom 16.09.2020, a.a.O.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 02.03.2021, a.a.O.; LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2021, a.a.O.; LG Osnabrück…, Beschluss vom 16.11.2020 a.a.O.).