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LG Chemnitz, 13.03.2020 - 2 O 1354/18 |
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 13.03.2020 - 2 O 1354/18
- OLG Dresden, 08.09.2020 - 1 U 907/20
- VerfGH Sachsen, 16.04.2021 - 181-IV-20
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 16.04.2021 - 181-IV-20 Mit seiner am 13. Oktober 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 13. März 2020 (2 O 1354/18).
Durch Beweisbeschluss vom 12. Februar 2019 (2 O 1354/18) beauftragte das Landgericht - durch die erkennende Einzelrichterin - den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen gemäß § 14 Abs. 2 RVG mit der Erstellung eines Gutachtens zu der Frage, ob der Beschwerdeführer die außergerichtliche Geschäftsgebühr zu Recht mit einem Hebesatz von 2, 5 abgerechnet habe.
- OLG Dresden, 08.09.2020 - 1 U 907/20 Die Berufung des Beklagten vom 04.05.2020 gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 13.03.2020 - Az.: 2 O 1354/18 - wird auf seine Kosten verworfen.
unter Aufhebung des am 13.03.2020 verkündeten und am 03.04.2020 zugestellten Urteils des Landgerichtes Chemnitz, Az.: 2 O 1354/18, die Klage abzuweisen.