Rechtsprechung
LG Chemnitz, 19.02.2014 - 3 T 521/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch die konkrete Gefahr eines Mangels kann den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherheitsanordnung bei Wohnraummiete erst nach Abschluss der Beweisaufnahme möglich! (IMR 2015, 1103)
Verfahrensgang
- AG Freiberg, 13.09.2013 - 5 C 279/10
- LG Chemnitz, 19.02.2014 - 3 T 521/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 132/09
Gewerberaummiete: Mietminderung bei sich nur periodisch auswirkendem Mangel
Auszug aus LG Chemnitz, 19.02.2014 - 3 T 521/13
Das Gericht kann sich auch nicht darauf zurückziehen, dass der Sachverständige bei seiner Ortsbesichtigung am 29.02.2012 nur noch geringe, seiner Ansicht nach alte Schimmelspuren vorgefunden hat und auch nicht die anhand der vorgelegten Lichtbilder nachgewiesenen Feuchtigkeitserscheinungen selbst in Augenschein nehmen konnte, denn von einer nicht nur unerheblichen Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs bei einem Mangel ist auch dann auszugehen, wenn der Mangel sich auf die Gebrauchstauglichkeit noch nicht unmittelbar auswirkt, aber die konkrete Gefahr besteht, dass er sie jederzeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH Urteil vom 15.12.2010, XII ZR 132/09 m.w.N.).