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   LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94   

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https://dejure.org/1994,7344
LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94 (https://dejure.org/1994,7344)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 23.08.1994 - 7 T 2916/94 (https://dejure.org/1994,7344)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 23. August 1994 - 7 T 2916/94 (https://dejure.org/1994,7344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Chemnitz - 3 AR 798/94
  • LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    Die Absicht der Gewinnerzielung ist dabei nicht erforderlich (BGHZ 45, 395 [3981).

    2 Z 116/84">BayObLGZ 1985, 283 [2841; BGHZ 45, 395 [398]).

  • BezG Chemnitz, 05.11.1992 - 4 T 404/92
    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    In einigen Fällen wurde überdies dem Bestandsschutz der Vorrang gegenüber dem Interesse an der Richtigkeit des Registers eingeräumt (vgl. die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Chemnitz vom 10.11.1992 [Aktenzeichen: 4 T 262/921 sowie vom 05.11.1992 [Aktenzeichen: 4 T 404/92]).
  • BezG Chemnitz, 04.06.1992 - 4 T 61/92
    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    Das Registergericht hatte in der angegriffenen Zwischenverfügung (siehe Blatt 6 d. A.) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bezirksgerichts Chemnitz vom 04.06.1992 (Aktenzeichen 4 T 61/92) den Standpunkt vertreten, die Bf. sei kein Idealverein im Sinne von § 21 BGB .
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 116/84

    Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    a) Ein nichtwirtschaftlicher Verein ("Idealverein") unterscheidet sich von einem wirtschaftlichen Verein dadurch, daß Letztgenannter in seiner konkret in Aussicht genommenen Betätigung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, vgl. Reichert-Dannecker "Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts" 5. Aufl. Neuwied-Berlin/1993, Rdn. 100 ff. Der Verein muß planmäßig unternehmerisch tätig werden, d. h. dauerhaft als Anbieter am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen (vgl. BayObLGZ 1985, 283 [2841 = Rpfl. 1985, Seite 495; BGH,71 45, 395 [3981).
  • KG, 26.01.1979 - 1 W 3792/77
    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    Die Hauptbetätigung des Vereins muß nach wie vor eine ideelle sein, und die unternehmerischen Tätigkeiten müssen sich im Rahmen des Vereinszweckes halten und sich bei natürlicher Betrachtungsweise als stets ein die ideelle Betätigung ergänzendes, noch objektiv sinnvolles Mittel zur Förderung des Vereinszweckes darstellen (siehe hierzu KG OLGZ 1979, Seite 279; BayObLGZ 1985, Seite 383).
  • BayObLG, 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73
    Auszug aus LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    Richtet sich das Angebot ausschließlich an dessen Mietglieder (sogenannter "Binnenmarkt") muß die Frage des unternehmerischen Tätigwerdens für den Einzelfall nach dem Gesamtbild der Umstände beurteilt werden (vgl. hierzu BayObLGZ 1973, 303 ff. [3051).
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