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   LG Chemnitz, 29.09.2017 - 4 OH 11/17   

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LG Chemnitz, 29.09.2017 - 4 OH 11/17 (https://dejure.org/2017,60012)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 29.09.2017 - 4 OH 11/17 (https://dejure.org/2017,60012)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 29. September 2017 - 4 OH 11/17 (https://dejure.org/2017,60012)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Heilbronn, 21.06.2019 - 4 O 50/17

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen Versicherungsfall

    Im Rahmen des Verfahrens 4 OH 11/17 hat das Landgericht Heilbronn Beweis erhoben durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen Dr. ... vom 06.08.2018 sowie durch mündliche Anhörung des Sachverständigen Dr. ... im Termin vom 10.04.2019.

    Im Rahmen der mündlichen Anhörung des Sachverständigen im Termin vom 10.04.2019 (4 OH 11/17, Bl. 79 d. A.) ergänzte der Sachverständige seine Ausführungen dahingehend, dass die Arbeit des Klägers zwar schwerer sei, aber eben möglich.

    Der Sachverständige gab in der mündlichen Anhörung vom 10.04.2019 (Bl. 79 d. A. 4 OH 11/17) an, dass die Angaben des Klägers für seine Begutachtung ausreichend waren.

    Der Sachverständige Dr. ... hat sich im Rahmen seines Gutachtens vom 06.08.2019 ausweislich der Seiten 24 f mit der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn Dr. ... auseinandergesetzt und sich im Rahmen der mündlichen Anhörung vom 10.04.2019 (Bl. 78 d. A. 4 OH 11/17 unten) auch zu dessen Stellungnahme vom 19.10.2018 geäußert.

    Hierbei sei er bei seiner ergänzenden Stellungnahme offensichtlich geblieben (vgl. Seite 3 des Protokolls vom 10.04.2019 im Verfahren 4 OH 11/17).

  • OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Parteirüge zur Vergütung des Sachverständigen

    Das habe sich aus zwei anderen selbständigen Beweisverfahren des Landgerichts Halle (4 OH 11/17 und 4 OH 7/17) ergeben, über deren Inhalt die Beklagte im Nachhinein informiert worden sei.
  • OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 W 81/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 29.09.2017 - 4 OH 11/17- in Ziffer III. wie folgt abgeändert und um folgende Fragen ergänzt:.
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