Rechtsprechung
LG Coburg, 03.02.2009 - 23 O 249/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche nach einem Unfall in einem Fitnessstudio; Fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers eines Fitnessstudios wegen nicht hinreichender Überprüfung eines in einem Rückenzuggerät verwendeten Stahlseils; Haftung eines Sportstudiobetreibers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
Schadensersatzansprüche nach einem Unfall in einem Fitnessstudio; Fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers eines Fitnessstudios wegen nicht hinreichender Überprüfung eines in einem Rückenzuggerät verwendeten Stahlseils; Haftung eines Sportstudiobetreibers
Kurzfassungen/Presse (12)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zu den Anforderungen, die an den Betreiber eines Fitnessstudios für die Kontrolle der Trainingsgeräte zu stellen sind
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Betreiber eines Fitnessstudios muss Trainingsgeräte regelmäßig kontrollieren
- ra-skwar.de
(Pressemitteilung)
Fitnessstudio - Unfall - Haftung
- IWW (Kurzinformation)
Haftung bei Schäden durch defekte Trainingsgeräte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kontrolle der Trainingsgeräte im Fitnessstudio
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Haftung eines Fitnessstudios bei defekten Geräten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Haftung eines Fitnessstudios bei defekten Geräten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verletzung durch defektes Fitnessgerät
- streifler.de (Kurzinformation)
Schadensrecht: Haftungsrecht: Betreiber eines Fitnessstudios muss Trainingsgeräte regelmäßig kontrollieren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Betreiber eines Fitnessstudios kann bei Unfall haftbar sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wie muss ein Fitnesstudio seine Geräte kontrollieren?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wie muss ein Fitnesstudio seine Geräte kontrollieren?