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   LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19   

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LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19 (https://dejure.org/2020,27997)
LG Coburg, Entscheidung vom 03.06.2020 - 11 O 910/19 (https://dejure.org/2020,27997)
LG Coburg, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 11 O 910/19 (https://dejure.org/2020,27997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249 Abs. 1, § 826; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10; ZPO § 287
    Sittenwidrige Schädigung durch Täuschung mittels Einbau einer unerlaubten Abschaltsoftware

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen des Kaufs eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urt. v. 20.11.2012, Az. VI ZR268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 04.06.2013, Az. VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils mwN).

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urt. v. 20.11.2012, VI ZR 268/11, a.a.O. und v. 04.06.2013, VI ZR 288/12, a.a.O, jeweils m.w.N.).".

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urt. v. 20.11.2012, Az. VI ZR268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 04.06.2013, Az. VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils mwN).

    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urt. v. 20.11.2012, VI ZR 268/11, a.a.O. und v. 04.06.2013, VI ZR 288/12, a.a.O, jeweils m.w.N.).".

  • KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug (LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16).
  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    "Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    Aus Gründen des Verkehrsschutzes ist es sachgerecht, einer juristischen Person im rechtsgeschäftlichen Verkehr in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zuzurechnen, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2001, VI ZR 12/00).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    Der BGH (Urteil v. 03.12.2013, Az. XI ZR295/12, NJW 2014, 1098) hat hierzu ausgeführt:.
  • OLG Köln, 11.01.2017 - 5 U 82/16

    Haftung der behandelnden Ärzte wegen der Folgen eines Dekubitus

    Auszug aus LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
    Eine umfangreiche oder schwierige Tätigkeit kann nicht gesehen werden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27.12.2016, 5 U 82/16).
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