Rechtsprechung
LG Coburg, 12.11.2014 - 11 O 303/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,70595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 12.11.2014 - 11 O 303/13
- OLG Bamberg, 05.02.2016 - 6 U 61/14
- BGH, 06.10.2016 - III ZR 123/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer …
Auszug aus LG Coburg, 12.11.2014 - 11 O 303/13
Ein Versäumnisurteil gem. §§ 330, 333 ZPO hätte ergehen können, nachdem die Kläger im Termin vom 21.10.2014 keinen Antrag gestellt und damit nicht verhandelt haben i. S. d. § 333 ZPO, und nachdem die Beklagte einen entsprechenden Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteiles gestellt hat, wenn nach der von Amts wegen anzustellenden Prüfung die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorgelegen hätten (…Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 330, Randnr. 2, 7; BGH Urt. vom 13.03.86, I ZR 27/84, NJW-RR 86, 1041). - BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08
Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen …
Auszug aus LG Coburg, 12.11.2014 - 11 O 303/13
Die von den Klägern insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2010 (NJW-RR 2010, 750) und vom 21.07.2005 (NJW 2005, 3275) betreffen andere, von der vorliegenden Fragestellung abweichende und nicht vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend den Ersatz rein künftigen Schadens, zum anderen die Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend einen künftigen Anspruch auf Ersatz eines allgemeinen Vermögensschadens. - BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
Auszug aus LG Coburg, 12.11.2014 - 11 O 303/13
Die von den Klägern insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2010 (NJW-RR 2010, 750) und vom 21.07.2005 (NJW 2005, 3275) betreffen andere, von der vorliegenden Fragestellung abweichende und nicht vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend den Ersatz rein künftigen Schadens, zum anderen die Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend einen künftigen Anspruch auf Ersatz eines allgemeinen Vermögensschadens.
- OLG Bamberg, 05.02.2016 - 6 U 61/14
Keine Hemmung der Verjährung durch unbestimmten Güteantrag
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Coburg vom 12.11.2014 - 11 O 303/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.