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   LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16   

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https://dejure.org/2016,59815
LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16 (https://dejure.org/2016,59815)
LG Coburg, Entscheidung vom 13.12.2016 - 23 O 457/16 (https://dejure.org/2016,59815)
LG Coburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 23 O 457/16 (https://dejure.org/2016,59815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde bei Verbrennen der Fußsohlen eines Kindes durch Betreten einer aufgeheizten Metallrampe am Badesee

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung einer Gemeinde wegen Verbrennungen an den Füßen eines Kindes durch Betreten einer Metallrampe an einem Badesee

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vorsicht heiß!

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vorsicht heiß!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Metallrampe am Badesee - Kind verbrennt sich die Füße

  • versr.de (Kurzinformation)

    Vorsicht heiß! Zur Verkehrssicherungspflicht am Badesee

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Metallrampe zu heiß für nackte Füße - Verbrennt sich ein Kleinkind im kommunalen Schwimmbad an den Fußsohlen, haftet die Gemeinde

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss dreijährigem Kind wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Verkehrssicherungspflicht am Badesee

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71

    Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16
    Erforderlich ist ein förmliches Gesetz; Beschränkungen in Satzungen bedürfen der gesetzlichen Ermächtigung, vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1973, Az.: III ZR 68/71, BGH Urteil vom 07.07.1983, Az.: III ZR 119/82.

    Die Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber beispielsweise, für bestimmte kommunale Einrichtungen den Anschluss- und Benutzungszwang durch Satzung zu regeln, reicht hierfür nicht aus, so BGH, Urteil vom 17.05.1973, Az.: III ZR 68/71.

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16
    Erforderlich ist ein förmliches Gesetz; Beschränkungen in Satzungen bedürfen der gesetzlichen Ermächtigung, vgl. BGH, Urteil vom 17.05.1973, Az.: III ZR 68/71, BGH Urteil vom 07.07.1983, Az.: III ZR 119/82.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus LG Coburg, 13.12.2016 - 23 O 457/16
    Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, d.h. die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen, vgl. BGH, NJW 1985, 1076; BGH, NJW 1978, 1629.
  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

    Allerdings könne die Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung instanzgerichtliche Entscheidungen des Landgerichts Coburg (Urteil vom 13.12.2016, 23 O 457/16, juris) und des Amtsgerichts Ludwigshafen (NJW-RR 1998, 319) für sich reklamieren.

    Dies entspricht nicht nur der Auffassung des Landgerichts Coburg in der vom Landgericht auf LGU S. 7 erörterten Entscheidung vom 13.12.2016 (23 O 457/16, juris Rn. 34), sondern auch derjenigen des OLG Köln in einem Urteil vom 25.05.2000 (7 U 185/99, OLGR 2001, 150 = VersR 2002, 448; Revision nicht angenommen durch Beschluss des BGH vom 25.05.2001, VI ZR 265/00), wo zutreffend ausgeführt wird (a.a.O., juris Rn. 26): Keinesfalls kann sich die Beklagte darauf zurückziehen, Kleinkinder bedürften grundsätzlich umfassender Betreuung durch die Aufsichtspflichtigen, so dass Kleinkinder bei der Frage des zu beachtenden Sorgfaltsmaßstabes nicht zu berücksichtigen seien.

    Zwar ist sowohl in der Rechtsprechung als auch der Literatur umstritten, ob es eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, wenn ein Spielgerät auf einem Spielplatz so beschaffen (Metallfläche) und so aufgestellt ist, dass es sich bei Sonneneinstrahlung derart aufheizen kann, dass für den kindlichen Benutzer bei Berührung der Haut mit dem Gerät nicht unerhebliche Verbrennungen entstehen können (bejahend LG Coburg vom 13.12.2016, 23 O 457/16; AG Ludwigshafen NJW-RR 1998, 319, 320 und insbesondere Staudinger-Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 289; verneinend LG Ravensburg in NJW-RR 1999, 534; Tassarek-Schröder/Rönsberg, in: Rotermund/Krafft, Kommunales Haftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 732 und das dort zitierte Urteil des LG München II vom 30.04.1996, 2 S 1618/96).

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