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   LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19   

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LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19 (https://dejure.org/2020,399)
LG Coburg, Entscheidung vom 17.01.2020 - 22 O 476/19 (https://dejure.org/2020,399)
LG Coburg, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 22 O 476/19 (https://dejure.org/2020,399)
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  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Der Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (BGH, 26.11.2007 - BGH Aktenzeichen II ZR 167/06).

    Auch wirtschaftlich besteht kein Unterschied zwischen der Übergabe von Bargeld, der Übergabe eines Schecks, der Einzahlung von Bargeld und einer Überweisung auf ein Konto (BGH, 26.11.2007 - BGH Aktenzeichen II ZR 167/06; vgl. auch BGH, 12.06.2018 - BGH Aktenzeichen KZR 55/16).

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweg - grund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urt. v. 20.11.2012, Az. VI ZR268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 04.06.2013, Az. VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils mwN).

    Es müssen besondere Umstände hin - zutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des ange - wandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maß - stäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urt. v. 20.11.2012, VI ZR 268/11, aaO und v. 04.06.2013, VI ZR 288/12, aaO, jeweils mwN).".

  • LG München II, 15.02.2019 - 13 O 3243/18

    Abgasskandal: Rückabwicklung des Kaufvertrags und Zahlung von Nutzungsersatz

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Eine solche Konstellation ist nach 119 Jahren Existenz von § 826 BGB und dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot keine, die für eine richterrechtliche Durchbrechung des letztgenannten Prinzips spricht (LG München II (13. Zivilkammer), Endurteil vom 15.02.2019 - 13 O 3243/18).

    Weshalb die Mitgliedstaaten für den Fall einer vorsätzlichen Begehungsweise des Verkäufers auf Vertragsbasis Nutzungsersatzpflichten des Käufers vorsehen können sollen, für den Fall einer vorsätzlichen Begehungsweise des Herstellers auf deliktischer Basis aber nicht, erschließt sich nicht (LG München II (13. Zivilkammer), Endurteil vom 15.02.2019 - 13 O 3243/18).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweg - grund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urt. v. 20.11.2012, Az. VI ZR268/11, WM 2012, 2377 Rn. 25 und vom 04.06.2013, Az. VI ZR 288/12, WM 2013, 1310 Rn. 14, jeweils mwN).

    Es müssen besondere Umstände hin - zutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des ange - wandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maß - stäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH, Urt. v. 20.11.2012, VI ZR 268/11, aaO und v. 04.06.2013, VI ZR 288/12, aaO, jeweils mwN).".

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Der EuGH lässt in seiner die "unentgeltliche Nachbesserung" betreffende Entscheidung vielmehr erkennen, dass im Fall einer Vertragsauflösung - welcher der hiesigen Konstellation deutlich näher ist als eine Nachlieferung - der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie, der einen Nutzungsersatz als möglich ansieht, heranzuziehen sei (siehe EuGH, NJW 2008, 1433 Rn 38 f.).
  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Der BGH (Urteil v. 03.12.2013, Az. XI ZR295/12, NJW 2014, 1098) hat hierzu ausgeführt: "Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug (LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16).
  • KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09

    Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Aus Gründen des Verkehrsschutzes ist es sachgerecht, einer juristischen Person im rechtsgeschäftlichen Verkehr in weiterem Umfang das Wissen von Mitarbeitern hinsichtlich solcher Vorgänge zuzurechnen, deren Relevanz für spätere Geschäftsvorgänge innerhalb des Organisationsbereichs dem Wissenden erkennbar ist und die deshalb dokumentiert und verfügbar gehalten oder an andere Personen innerhalb des Organisationsbereichs weitergegeben werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2001, VI ZR 12/00).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
    Der BGH (Urteil v. 03.12.2013, Az. XI ZR295/12, NJW 2014, 1098) hat hierzu ausgeführt: "Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. seit RGZ 48, 114, 124).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

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