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   LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20 jug   

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LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20 jug (https://dejure.org/2021,60464)
LG Coburg, Entscheidung vom 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20 jug (https://dejure.org/2021,60464)
LG Coburg, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20 jug (https://dejure.org/2021,60464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1, § ... 176 Abs. 1, Abs. 3, § 176a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, § 184b Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 (idF bis zum 30.6.2021); StGB § 2 Abs. 1, Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 20, § 25 Abs. 2, § 27, § 46b, § 49, § 52, § 53, § 63, § 66; StPO § 100a Abs. 2, § 255a, § 267 Abs. 1 S. 3, § 464, § 465
    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.05.1999 - 2 StR 188/99

    Strafzumessung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Die Kammer hatte im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welcher der vorbezeichneten Strafrahmen zur Anwendung herangezogen wird (vgl. BGH StV 99, 490).

    Die Kammer hat sich nach durchgeführter Gesamtabwägung für letztere Variante entschieden (vgl. BGH StV 99, 490).

  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14

    Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Die subjektive Beziehung wurde von der Kammer in einer wertenden Betrachtung überprüft, wobei die Kammer zu dem Ergebnis kam, dass die Angeklagte K. K. die Tat nicht als eigene verwirklichen, sondern bloß als fremde unterstützen wollte (vgl. BGH NJW 92, 1246, 1247).

    Im Gegensatz zu Fall Ziff. A. Teil II. 1. wollte die Angeklagte K. K. das Handeln nicht als eigenes, sondern lediglich passiv unterstützen, indem sie es zuließ (BGH NJW 92, 1246, 1247), vgl. auch die Ausführungen unter C. II. 2. a) aa) und bb).

  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Erschöpft sich die Mitwirkung nicht nur in einer untergeordneten Tätigkeit, so spricht dies für Mittäterschaft (BGH Beschl. v. 26.7.2016 - 3 StR 165/16, BeckRS 2016, 15660, beck-online).

    Die Kammer hat aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände geprüft, ob Mittäterschaft vorliegt und dabei folgende Kriterien als maßgeblich angesehen: der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (BGH Beschl. v. 26.7.2016 - 3 StR 165/16, BeckRS 2016, 15660 Rn. 4, beck-online).

  • BGH, 23.11.2000 - 1 StR 430/00

    Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen und

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Zwar liegt beiden Straftatbeständen der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des Kindes bzw. des Schutzbefohlenen zugrunde, der strafbewehrte sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen will aber bestimmte schutzwürdige Beziehungen um ihrer sozialen Funktion willen von geschlechtlichen Einflüssen freihalten (BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 1 StR 430/00 -, Rn. 4, juris; BGH NStZ 83, 553, Laue HK 1, Fischer 2, Hörnle LK 3; die ungestörte sexuelle Entwicklung rücken in den Vordergrund BT-Drs.
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    Die Anforderungen richten sich dabei nach der Schwere des drohenden Übels, das den Rechtsgütern droht, für die er eine Garantenpflicht hat (vgl. BGHSt 4, 20, 23).
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Auszug aus LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20
    dd) Sie hätte durch psychisches oder physisches Einwirken auf den Angeklagten S. K. die Vollendung der Tat zumindest erschweren können (vgl. BGH NJW 53, 1838).
  • BGH, 16.12.2015 - 2 StR 191/15

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 41/52
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 237/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (eigenhändiges Delikt; Bestimmen des

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund

  • BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03

    Absehen von der Jugendstrafe wegen Anordnung Unterbringung des Angeklagten in

  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06

    Totschlag (Unterlassen; Rettungsmöglichkeit); bedingter Vorsatz (Erkennen der

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