Rechtsprechung
LG Coburg, 27.09.2006 - 11 O 40/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkäufer muss nicht auf jede mögliche Gefahr bei der Nutzung eines Produktes hinweisen - Zu Schmerzensgeldansprüchen, wenn es bei der Erhitzung von Thermo-Haarwicklern zu Verletzungen kommt
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07
Produkthaftung: Verletzung eines Kindes durch den Prototyp einer Windschutzanlage
Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteilsausspruchs zu Ziffer 1 des am 28. August 2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Trier, Az: 11 O 40/06, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedenfalls 20.000 EUR, nebst 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.