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   LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21   

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https://dejure.org/2021,60073
LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21 (https://dejure.org/2021,60073)
LG Coburg, Entscheidung vom 29.09.2021 - 12 O 68/21 (https://dejure.org/2021,60073)
LG Coburg, Entscheidung vom 29. September 2021 - 12 O 68/21 (https://dejure.org/2021,60073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rosenkrieg: Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Unterlassung der Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unterlassung der Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Den Namen der Ex-Frau als Internet-Domain benutzt - Der Mann betrieb unter ihrem Namen eine Webseite und veröffentlichte Fotos von ihr

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 30.04.2010 - 6 U 208/09

    Bemessung des Streitwerts bei Geltendmachung namensrechtlicher Ansprüche eines

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Dies rechtfertigt aber keine andere Beurteilung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.4.2010 - 6 U 208/09 (LG Köln) MMR 2010, 616).

    Denn die Erwartung des Verkehrs gründet sich auf der Verwendung des deutschsprachigen Namens und besteht unabhängig davon, welche TLD dann folgt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.4.2010 - 6 U 208/09 (LG Köln) MMR 2010, 616).

  • OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11

    Internet; Drittauskunft

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Unzulässig sind jedenfalls strafrechtlich relevante Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB und unsachliche Schmähkritiken, denen es an jedem sachlichen Kern mangelt und bei denen die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund steht (vgl. hierzu BGH, Urteil 03.02.2009 - VI ZR 36/07 vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 08.02.2012 - 4 U 1850/11).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Eines Beweises, dass Dritte den Abgebildeten tatsächlich erkannt haben, bedarf es nicht (BGH GRUR 1972, 97 - Liebestropfen).
  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Von einer Schmähkritik bzw. Schmähung kann grundsätzlich nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Auseinandersetzung in der Sache steht, es sei denn, dass der diffamierende Gehalt der Äußerung so massiv ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - z.B. aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2019, 1 BvR 1954/17, Juris Rn. 11 = ZUM-RD 2019, 369, 370).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Denn es liegt kein Fall der abwägungsfreien Diffamierung (Angriff auf die Menschenwürde, Formalbeleidigung bzw. Schmähkritik) vor und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin erreicht auch nicht ein solches Gewicht, dass die Äußerungen unter Einbeziehung des konkret zu berücksichtigenden Kontextes lediglich als persönliche Herabsetzung und Schmähung der Antragstellerin erscheinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008, 1 BvR 1318/07, Juris Rn. 16 = NJW 2009, 749 f.).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGH, Urteil vom 24.4.2008 - I ZR 159/05 (OLG Düsseldorf) afilias.de, GRUR 2008, 1099; BGHZ 149, 191 [199] = GRUR 2002, 622 = NJW 2002, 2031 - shell.de; BGHZ 155, 273 [276 f.] = GRUR 2003, 897 = NJW 2003, 2978 - maxem.de; BGHZ 171, 104 Rdnr. 11 = GRUR 2007, 811 = NJW 2007, 2633 - grundke.de).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGH, Urteil vom 24.4.2008 - I ZR 159/05 (OLG Düsseldorf) afilias.de, GRUR 2008, 1099; BGHZ 149, 191 [199] = GRUR 2002, 622 = NJW 2002, 2031 - shell.de; BGHZ 155, 273 [276 f.] = GRUR 2003, 897 = NJW 2003, 2978 - maxem.de; BGHZ 171, 104 Rdnr. 11 = GRUR 2007, 811 = NJW 2007, 2633 - grundke.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGH, Urteil vom 24.4.2008 - I ZR 159/05 (OLG Düsseldorf) afilias.de, GRUR 2008, 1099; BGHZ 149, 191 [199] = GRUR 2002, 622 = NJW 2002, 2031 - shell.de; BGHZ 155, 273 [276 f.] = GRUR 2003, 897 = NJW 2003, 2978 - maxem.de; BGHZ 171, 104 Rdnr. 11 = GRUR 2007, 811 = NJW 2007, 2633 - grundke.de).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13

    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei

    Auszug aus LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
    Regelmäßig wird deshalb der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, 6 U 55/13, Rn. 55 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

  • OLG München, 21.12.1981 - 21 U 3951/81

    Amerikanische Liebesschulen

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 3 O 468/05

    Recht am eigenen Bild: Verletzung durch Veröffentlichung einer nicht eindeutigen

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