Rechtsprechung
LG Cottbus, 02.05.2018 - 6 OH 11/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 02.05.2018 - 6 OH 11/12
- OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
Rechtsfolgen der Verkündung einer nicht zuvor schriftlich niedergelegten …
Die Kammer habe es - aus sachfremden Erwägungen - unterlassen, den Beweisangeboten des Klägers nachzugehen und insbesondere Anträge in dem parallel geführten selbständigen Beweisverfahren zum Geschäftszeichen 6 OH 11/12 völlig unbearbeitet gelassen.Die Akte 6 OH 11/12 Landgericht Bielefeld lag dem Senat vor.
- OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren
Auf die mit dem 13.02.2018 datierte (unselbstständige) Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin, bei der Vorinstanz laut Tagesstempelabdruck am 04.07.2018 per Telekopie eingegangen (GA III 633 f.), wird der Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 02.05.2018 - 6 OH 11/12 - (GA III 625 f.) i.d.F. des Abhilfebeschlusses vom 06.09.2018 (GA III 637 ff.) abgeändert und der Gebührenstreitwert für das selbstständige Beweisverfahren 6 OH 11/12 (LG Cottbus) - unter Zurückweisung der durch die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG eingelegten Beschwerde vom 18.06.2018 (GA III 629 ff.) - festgesetzt auf bis zu.