Rechtsprechung
   LG Cottbus, 02.06.2020 - 22 KLs 4/1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50170
LG Cottbus, 02.06.2020 - 22 KLs 4/1 (https://dejure.org/2020,50170)
LG Cottbus, Entscheidung vom 02.06.2020 - 22 KLs 4/1 (https://dejure.org/2020,50170)
LG Cottbus, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 22 KLs 4/1 (https://dejure.org/2020,50170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung

    Auszug aus LG Cottbus, 02.06.2020 - 22 KLs 4/1
    Der Angeklagte erlangte somit auf Grund seiner unrichtigen Angaben einen sonstigen steuerlichen Vorteil in Form eines überhöhten Verlustvortrages (dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2012, 1 StR 537/12; Beschluss vom 10. Dezember 2008, 1 StR 322/08).

    Denn aus dem Umstand, dass eine Umsetzung des Grundlagenbescheids in einen Einkommensteuerbescheid noch nicht stattgefunden hat, ergibt sich lediglich, dass eine Steuerverkürzung noch nicht eingetreten ist; dies schließt jedoch nicht aus, die Bekanntgabe des unrichtigen Feststellungsbescheids als gesonderten nicht gerechtfertigten Steuervorteil zu verstehen (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 a.a.O.).

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Auszug aus LG Cottbus, 02.06.2020 - 22 KLs 4/1
    Der Angeklagte erlangte somit auf Grund seiner unrichtigen Angaben einen sonstigen steuerlichen Vorteil in Form eines überhöhten Verlustvortrages (dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2012, 1 StR 537/12; Beschluss vom 10. Dezember 2008, 1 StR 322/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Auszug aus LG Cottbus, 02.06.2020 - 22 KLs 4/1
    Mit zwei Urteilen jeweils vom 7. November 2014 verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14, den Angeklagten rechtskräftig zur Zahlung, wobei es davon ausging, dass für beide Arbeitnehmer ein Stundenlohn von mindestens 5, 00 EUR bei Arbeitszeiten von 60 Stunden bzw. 56 Stunden monatlich ortsüblich und angemessen gewesen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht