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   LG Cottbus, 03.05.2006 - 3 O 139/05   

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https://dejure.org/2006,39526
LG Cottbus, 03.05.2006 - 3 O 139/05 (https://dejure.org/2006,39526)
LG Cottbus, Entscheidung vom 03.05.2006 - 3 O 139/05 (https://dejure.org/2006,39526)
LG Cottbus, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 3 O 139/05 (https://dejure.org/2006,39526)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz nach Starkstromunfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte; Verursachung des Versicherungsfalls durch eine betriebliche Tätigkeit von Versicherten desselben Betriebes

 
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  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus LG Cottbus, 03.05.2006 - 3 O 139/05
    Darauf repliziert der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 23.01.2001, Urteil vom 03.07.2001, BGHZ 148, 214 [BGH 03.07.2001 - VI ZR 284/00] /Urteil BAG vom 12.02.2002 (8 AZR 94/02)).

    Auch, wenn vom BGH noch nicht geklärt wurde, ob und inwieweit zeitlich versetzte Tätigkeiten den Sinn der betrieblichen Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte entsprechen (bewusst offengelassen BAG NJW 2003, 1891 ff.), spricht nichts dafür, dass ein Miteinander in dem vom BGH formulierten Sinn nur zeitgleich möglich wäre.

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Cottbus, 03.05.2006 - 3 O 139/05
    Darauf repliziert der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 23.01.2001, Urteil vom 03.07.2001, BGHZ 148, 214 [BGH 03.07.2001 - VI ZR 284/00] /Urteil BAG vom 12.02.2002 (8 AZR 94/02)).
  • BGH, 08.04.2003 - VI ZR 251/02

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LG Cottbus, 03.05.2006 - 3 O 139/05
    beiderseitigen Vorsichtsmaßnahmen möglich ist und die Beteiligten solche vereinbaren (BGH Urteil vom 08.04.2003, NJW-RR 2003, 1104 ff.; auch Waltermann, Haftungsfreistellung bei Personenschäden - Grenzfälle und neue Rechtsprechung in NJW 2004, 901 ff.).
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