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   LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19   

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https://dejure.org/2021,19836
LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19 (https://dejure.org/2021,19836)
LG Cottbus, Entscheidung vom 08.02.2021 - 1 O 242/19 (https://dejure.org/2021,19836)
LG Cottbus, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 1 O 242/19 (https://dejure.org/2021,19836)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Eine weitergehende Verpflichtung des Klägers - etwa dahingehend, dass er besondere Versendungsformen zu wählen habe, die einen Nachweis des Zugangs ermöglichen - kann auf Grund der sekundären Darlegungslast dagegen nicht begründet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629, 630).

    Die Beklagte ist jedoch diesen ihr obliegenden Beweis für das fehlende Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, 12 Abs. 1 S.1 UWG und §§ 1, 3 Abs. 1 UKlaG beweisbelastet geblieben, mit der Folge, dass ein Zugang der Abmahnung im üblichen Postlauf angenommen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629, 630).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch im Geschäftsbetrieb der Beklagten eine geringere Vorlaufzeit ausreichend ist, so dass an dieser Stelle auch eine Zahlungsfrist von z. B. 30 Tagen als ausreichend angesehen werden könnte (vgl bspw. BGH, Urteil vom 9.12.2014 - X ZR 85/12, NJW 2015, 1444, 1448).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2010 - 24 O 97/10

    Mindestteilnehmerzahl in den AGB kann unwirksam sein!

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Soweit die Beklagte die Klausel zu 1) nutzte, verstößt sie auch gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, denn gem. § 651r Abs. 1, 4 BGB hat der Reiseveranstalter dem Kunden eine Form der Reisepreisabsicherung anzubieten (vgl. G Frankfurt, Urteil vom 23.12.2010 - 2-24 O 97/10, BeckRS 2011, 6738).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Im Anschluss daran muss jedoch die darlegungspflichtige Partei ihren Vortrag konkretisieren und detailliert - gegebenenfalls unter Beweisantritt - auf das Bestreiten der Gegenpartei eingehen (vgl. BGH Urteil vom 17.03.1987 - VI ZR 282/85, NJW 1987, 2008; OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 25.01.1995 - 19 W 18/94, NJW-RR 1996, 62; Musielak/Stadler, ZPO, § 138, Rn. 10 f.).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Im Anschluss daran muss jedoch die darlegungspflichtige Partei ihren Vortrag konkretisieren und detailliert - gegebenenfalls unter Beweisantritt - auf das Bestreiten der Gegenpartei eingehen (vgl. BGH Urteil vom 17.03.1987 - VI ZR 282/85, NJW 1987, 2008; OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 25.01.1995 - 19 W 18/94, NJW-RR 1996, 62; Musielak/Stadler, ZPO, § 138, Rn. 10 f.).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Erforderlich ist ein unzweideutiger, auch für die rechtsunkundige Verwendergegenseite ohne weiteres verständlicher Hinweis, dass ihr der Nachweis offensteht, es sei kein Schaden bzw. keine Wertminderung eingetreten oder dieser bzw. diese wesentlich geringer sei als die Pauschale (Palandt/Grüneberg, BGB, § 309, Rn. 30; BGH Urteil vom 14.4. 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122, 2123).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus LG Cottbus, 08.02.2021 - 1 O 242/19
    Erforderlich sind die Abmahnkosten, die tatsächlich entstanden sind und nach Lage des Falls aus der Perspektive des Abmahnenden objektiv notwendig waren (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - I ZR 184/15, Rn. 60 - juris).
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