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   LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11   

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https://dejure.org/2011,24089
LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11 (https://dejure.org/2011,24089)
LG Cottbus, Entscheidung vom 08.12.2011 - 6 O 68/11 (https://dejure.org/2011,24089)
LG Cottbus, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 6 O 68/11 (https://dejure.org/2011,24089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • baurechtsiegen.de

    Entschädigungsanspruch des Bauunternehmers bei witterungsbedingtem Baustillstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 642; VOB/B § 6 Nr. 6 S. 2
    Anspruch des Werkunternehmers auf Mehrvergütung für einen witterungsbedingten Stillstand von Leistungen beim Bau einer Autobahnbrücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Prozess am Landgericht Cottbus: muss der Bauherr für gutes Wetter sorgen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baustillstand wegen Schnee und Frost - Bauunternehmer erhält für Mehrkosten keine Entschädigung: Auf das Wetter hat der Auftraggeber keinen Einfluss

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Prozess am Landgericht Cottbus: muss der Bauherr für gutes Wetter sorgen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB! (IBR 2012, 191)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 690
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11
    Ähnlich verhält es sich in dem vom BGH am 21. August 1997 (VII ZR 17/96) entschiedenen Fall.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 4 U 187/07

    Bauvertrag: Vertragliche Übernahme des Baugrundrisikos durch den Auftragnehmer

    Auszug aus LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11
    Das Baugrundrisiko definiert sich als Gefahr unvorhergesehener Erschwernisse aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes (Brandenburgisches OLG NZBau 2009, 181).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12

    § 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus (6 O 68/11) wird zurückgewiesen.
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