Rechtsprechung
LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Werkunternehmers auf Mehrvergütung für einen witterungsbedingten Stillstand von Leistungen beim Bau einer Autobahnbrücke
- baurechtsiegen.de
Entschädigungsanspruch des Bauunternehmers bei witterungsbedingtem Baustillstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 642; VOB/B § 6 Nr. 6 S. 2
Anspruch des Werkunternehmers auf Mehrvergütung für einen witterungsbedingten Stillstand von Leistungen beim Bau einer Autobahnbrücke - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Prozess am Landgericht Cottbus: muss der Bauherr für gutes Wetter sorgen?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Baustillstand wegen Schnee und Frost - Bauunternehmer erhält für Mehrkosten keine Entschädigung: Auf das Wetter hat der Auftraggeber keinen Einfluss
Besprechungen u.ä. (2)
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Prozess am Landgericht Cottbus: muss der Bauherr für gutes Wetter sorgen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB! (IBR 2012, 191)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11
- OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12
- BGH, 20.04.2017 - VII ZR 194/13
Papierfundstellen
- BauR 2012, 690
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am …
Auszug aus LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11
Ähnlich verhält es sich in dem vom BGH am 21. August 1997 (VII ZR 17/96) entschiedenen Fall. - OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 4 U 187/07
Bauvertrag: Vertragliche Übernahme des Baugrundrisikos durch den Auftragnehmer …
Auszug aus LG Cottbus, 08.12.2011 - 6 O 68/11
Das Baugrundrisiko definiert sich als Gefahr unvorhergesehener Erschwernisse aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes (Brandenburgisches OLG NZBau 2009, 181).
- OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 36/12
§ 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus (6 O 68/11) wird zurückgewiesen.