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   LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20   

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LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20 (https://dejure.org/2021,43909)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09.02.2021 - 2 O 343/20 (https://dejure.org/2021,43909)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 2 O 343/20 (https://dejure.org/2021,43909)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Ob ein berechtigtes Interesse an der Erhebung einer positiven Feststellungsklage i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO mit Blick auf die stRspr (etwa BGH, NJW 1984, 1118; NJW 2003, 3274 = GRUR 2003, 900) besteht, erscheint fraglich, kann aber dahinstehen, da die Feststellungsklage jedenfalls unbegründet ist.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Derartige Schadensersatzansprüche (vgl. dazu grundlegend die BGH-Entscheidung vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - u. a. BeckRS 2020, 10555) sind aber wegen der erfolgreich erhobenen Einrede der Verjährung gemäß § 214 Abs. 1 BGB dauerhaft nicht durchsetzbar.
  • LG Osnabrück, 03.07.2020 - 6 O 842/20

    Keine Verjährung der Ansprüche bei 2020 eingereichten Klagen in der Abgasaffäre

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Der Vermögensschaden des Käufers/Erwerbers, der auch in den Gebrauchtwagenfällen im Abschluss eines nicht gewollten Kaufvertrages liegt, findet auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise keinerlei Entsprechung in einem Vermögenszuwachs des Herstellers, der insoweit durch die unerlaubte Handlung nichts erlangen konnte (so LG Osnabrück, Urt. v. 03.07.2020 - 6 O 842/20, Rn. 40 ff; Martinek, jM 2021, 9).
  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Schon vor der BGH-Entscheidung vom 17.12.2020 (VI ZR 739/20, u. a. BeckRS 2020, 37753) konnte mit Blick auf § 826 BGB und ähnliche Ansprüche ernsthaft diskutabel nur die Frage sein, ob man den Verjährungsbeginn erst auf das Jahr 2016 datiert oder - wie in der Kammer bei Entscheidungsrelevanz vertreten - bereits auf das Jahr 2015 (so die Beschreibung des Problems beispielsweise auch von Lempp , NZV, 249 ff, 253).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Ob ein berechtigtes Interesse an der Erhebung einer positiven Feststellungsklage i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO mit Blick auf die stRspr (etwa BGH, NJW 1984, 1118; NJW 2003, 3274 = GRUR 2003, 900) besteht, erscheint fraglich, kann aber dahinstehen, da die Feststellungsklage jedenfalls unbegründet ist.
  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus LG Cottbus, 09.02.2021 - 2 O 343/20
    Zwar setzt der Anspruch einen verjährten Deliktsanspruch fort, ohne dass es auf eine Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung oder auf sonstige Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs ankommt (BGH, Urt. V. 14.02.1987 - X ZR 19/76, Rn. 61 f; vgl. dazu Horn, GRUR 1978, 496-498; Hülsewig, GRUR 2011, 673-678; Hülsewig, GRURPrax 2019, 369-370; Gansweid, JA 1978, 641-643; Bruchhausen, LM Nr. 11 zu § 823 (Ag) BGB).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2021 - 12 U 53/21

    Ansprüche nach dem Kauf eines Kraftfahrzeugs; Grundsätze der sekundären

    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.02.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Aktenzeichen 2 O 343/20, wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 53/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 09.02.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az. 2 O 343/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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