Rechtsprechung
   LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32101
LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09 (https://dejure.org/2009,32101)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09 (https://dejure.org/2009,32101)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09. März 2009 - 24 jug Qs 4/09 (https://dejure.org/2009,32101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit;

    Auszug aus LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
    27 Zulässig nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 JGG sind im Rahmen der Bewährungsaufsicht nur solche Weisungen, die den Verurteilten erzieherisch beeinflussen und ihn zukünftig von der Begehung von Straftaten abhalten; eine ausschließlich andere Zielsetzung, etwa die der bloßen Überwachung des Verurteilten während der Bewährungszeit, ist dagegen nicht erlaubt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 4, zu § 56 c StGB).

    Die allgemeine Zulässigkeit der Weisung, Urinuntersuchungen durchführen zu lassen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1993 - 2 BvR 930/92, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 3, juris; LG Berlin, StV 1997, 642) und wird von dem Verurteilten auch nicht in Zweifel gezogen; einer Einwilligungserklärung des Verurteilten bedarf es insoweit wegen des Fehlens eines körperlichen Eingriffs nicht (vgl. LG Berlin, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
    Die allgemeine Zulässigkeit der Weisung, Urinuntersuchungen durchführen zu lassen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1993 - 2 BvR 930/92, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 3, juris; LG Berlin, StV 1997, 642) und wird von dem Verurteilten auch nicht in Zweifel gezogen; einer Einwilligungserklärung des Verurteilten bedarf es insoweit wegen des Fehlens eines körperlichen Eingriffs nicht (vgl. LG Berlin, a.a.O.).
  • LG Berlin, 12.08.1997 - 517 Qs 90/97
    Auszug aus LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
    Die allgemeine Zulässigkeit der Weisung, Urinuntersuchungen durchführen zu lassen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1993 - 2 BvR 930/92, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 3, juris; LG Berlin, StV 1997, 642) und wird von dem Verurteilten auch nicht in Zweifel gezogen; einer Einwilligungserklärung des Verurteilten bedarf es insoweit wegen des Fehlens eines körperlichen Eingriffs nicht (vgl. LG Berlin, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1984 - 3 Ws 68/84

    Gerichtliche Weisung; Alkoholkranker Täter; Alkoholgenuß

    Auszug aus LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
    Ausweislich der Ausführungen in den Urteilsgründen diente die - zulässige (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332) - Weisung in Ziffer 6 b des landgerichtlichen Bewährungsbeschlusses, keinerlei Alkohol mehr zu trinken, genau diesem Zweck; der Verurteilte sollte durch die Abkehr vom Alkoholkonsum zu einem straftatenfreien Leben geführt werden.
  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

    Auszug aus LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09
    Für eine Abänderung der Entscheidung durch das Beschwerdegericht (denkbar erschiene beispielsweise, dem Verurteilen statt der Vorlage eines Negativattestes über eine Blutuntersuchung aufzugeben, einen monatlichen Atemalkoholtest bei der Polizei abzuleisten und dem Gericht das Ergebnis mitzuteilen) war kein Raum, da das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts setzen darf (vgl. OLG Jena, NStZ 2006, 39; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 309 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht