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   LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19   

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LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19 (https://dejure.org/2021,50920)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09.04.2021 - 3 O 183/19 (https://dejure.org/2021,50920)
LG Cottbus, Entscheidung vom 09. April 2021 - 3 O 183/19 (https://dejure.org/2021,50920)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Nach dem weiterentwickelten arbeitsrechtlichen Verständnis des Mobbing-Begriffs, welches hier übertragen werden kann, handelt es sich um aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (LAG Bremen, Urt. v. 17.10.2002 - 3 Sa 78/02, NZA-RR 2003, 234; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.7.2003 - 4 U 51/03, NVwZ-RR 2003, 715; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, § 823 Rn. 213).

    Kurzfristigen Konfliktsituationen (mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen) fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise (LAG Bremen, Urt. v. 17.10.2002 - 3 Sa 78/02, NZA-RR 2003, 234ff.; LAG Hamm, Urt. v. 25.6.2002 - 18 (11) Sa 1295/01, NZA-RR 2003, 8), ebenso bei zeitlich weit auseinander liegenden Handlungen (LAG Bremen, a.a.O.).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Mit Blick auf die teils durch die Beklagten erstatteten Strafanzeigen bleibt festzuhalten, dass die Einleitung oder das Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege nach allgemein anerkannten Grundsätzen grundsätzlich kein rechtswidriges Verhalten darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2003 - VI ZR 371/02, NJW 2004, 446).
  • LAG Hamm, 25.06.2002 - 18 (11) Sa 1295/01

    Mobbing, Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber und gegen Kollegen,

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Kurzfristigen Konfliktsituationen (mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen) fehlt in der Regel schon die notwendige systematische Vorgehensweise (LAG Bremen, Urt. v. 17.10.2002 - 3 Sa 78/02, NZA-RR 2003, 234ff.; LAG Hamm, Urt. v. 25.6.2002 - 18 (11) Sa 1295/01, NZA-RR 2003, 8), ebenso bei zeitlich weit auseinander liegenden Handlungen (LAG Bremen, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Nach dem weiterentwickelten arbeitsrechtlichen Verständnis des Mobbing-Begriffs, welches hier übertragen werden kann, handelt es sich um aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (LAG Bremen, Urt. v. 17.10.2002 - 3 Sa 78/02, NZA-RR 2003, 234; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.7.2003 - 4 U 51/03, NVwZ-RR 2003, 715; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, § 823 Rn. 213).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Beim "Mobbing" handelt es sich nicht um einen eigenen Rechtsbegriff oder eine eigene Anspruchsgrundlage, sondern beschreibt lediglich eine Handlungsform, die zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 und 2 GG oder der Gesundheit oder aber der Verletzung eines Schutzgesetzes gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit den Vorschriften des StGB führen kann (BAG, Urt. v. 16.5.2007 - 8 AZR 709/06, NZA 2007, 1154).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus LG Cottbus, 09.04.2021 - 3 O 183/19
    Der gutgläubige Erstatter einer Strafanzeige darf nicht mit dem Risiko des Schadensersatzes für den Fall belastet werden, dass seine Anzeige nicht zum Nachweis des behaupteten Vorwurfs führt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85, BVerfGE 74, 257).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2021 - 1 U 19/21

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 1 U 19/21 v. 08.09.2021

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3 .Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 9. April 2021 - 3 O 183/19 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 08.09.2021 - 1 U 19/21

    Schadensersatzanspruch wegen Mobbing; Elternbrief über Verhältnisse in einer Kita

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 9. April 2021 - 3 O 183/19 - durch Beschluss zurückzuweisen.
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