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   LG Cottbus, 11.06.2020 - 23 Ns 17/19   

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https://dejure.org/2020,49130
LG Cottbus, 11.06.2020 - 23 Ns 17/19 (https://dejure.org/2020,49130)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11.06.2020 - 23 Ns 17/19 (https://dejure.org/2020,49130)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 23 Ns 17/19 (https://dejure.org/2020,49130)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus LG Cottbus, 11.06.2020 - 23 Ns 17/19
    Damit ist auch die in § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB genannte Maßnahme der Einziehung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 -, juris).
  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 477/16

    Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgrund; polizeiliche Überwachung bei

    Auszug aus LG Cottbus, 11.06.2020 - 23 Ns 17/19
    Die Kammer hat hinsichtlich der letzten Tat des Angeklagten am 28. Mai 2019 (Tat 31) auch eingestellt, dass das Betäubungsmittelgeschäft polizeilich überwacht wurde und diese Überwachung zur Sicherstellung der Betäubungsmittel führte, so dass die Gefahr eines tatsächlichen In-Verkehr-Gelangens nicht bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 36/21

    Verfassungsbeschwerde, unzulässig; Begründungserfordernisse; Rechtliches Gehör;

    Auf die diesbezügliche Berufung des Beschwerdeführers änderte das Landgericht Cottbus mit Urteil vom 11. Juni 2020 (Az.: 23 Ns 17/19) das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 7. Oktober 2019 teilweise ab und sprach den Beschwerdeführer des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 29 Fällen schuldig und verhängte gegen ihn eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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