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   LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07   

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https://dejure.org/2020,78180
LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07 (https://dejure.org/2020,78180)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16.11.2020 - 22 KLs 8/07 (https://dejure.org/2020,78180)
LG Cottbus, Entscheidung vom 16. November 2020 - 22 KLs 8/07 (https://dejure.org/2020,78180)
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  • OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 9 WF 25/10

    Gerichtskostenbeitreibung: Rechtsfolge bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur

    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Überdies spricht für die Annahme, dass maßgeblich für den Neubeginn der Verjährung die Zahlungserinnerung oder Mahnung bzw. die Vollstreckungsmaßnahme selbst und nicht deren Zugang oder Zustellung an den Kostenschuldner ist, dass gemäß § 5 Abs. 3 S. 3 GKG in Fällen des unbekannten Aufenthalts des Kostenschuldners die Absendung der Zahlungsaufforderung an die letzte bekannte Anschrift des Kostenschuldners ausreichend ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2010, Az: 9 WF 25/10, zitiert bei juris).

    Ob der Erinnerungsführerin sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen zugestellt wurden, ist für den Neubeginn der Verjährung unerheblich, denn die möglicherweise fehlende Zustellung der Vollstreckungsmaßnahme steht dem Neubeginn der Verjährung nicht entgegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2010, Az: 9 WF 25/10).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Ein solcher Indizienbeweis kann vor allem dann in Betracht kommen, wenn die Behauptung einer Kostenschuldnerin, es sei ihr kein Schriftstück zugegangen, angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls als reine Schutzbehauptung bewertet werden muss (VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.2017 - 2 S 114/17; OVG Bautzen, NVwZ-RR 2016, 571).
  • FG Sachsen, 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14

    Unterbrechung der Verjährung von Gerichtskosten bei unbekanntem Aufenthalt des

    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Maßgeblich ist dabei der Erlass der Maßnahme selbst und nicht der Zugang der Mahnung, Stundung oder Zahlungsaufforderung, wofür bereits der Umstand spricht, dass § 5 Abs. 3 GKG ebenso wie § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die behördlichen Maßnahmen selbst und nicht deren Zugang abstellt (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09. Januar 2015, Az: 6 Ko 1464/14).
  • OVG Sachsen, 12.01.2016 - 3 B 273/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugangsfiktion

    Auszug aus LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Ein solcher Indizienbeweis kann vor allem dann in Betracht kommen, wenn die Behauptung einer Kostenschuldnerin, es sei ihr kein Schriftstück zugegangen, angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls als reine Schutzbehauptung bewertet werden muss (VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.2017 - 2 S 114/17; OVG Bautzen, NVwZ-RR 2016, 571).
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