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LG Cottbus, 19.10.2016 - 3 O 335/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- medizinrechtsiegen.de
Gutachten Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86
Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im …
Auszug aus LG Cottbus, 19.10.2016 - 3 O 335/14
37 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH NJW 1987, 2300, Rn 9, zitiert nach Juris) kann der Tatrichter von der Einholung eines zusätzlichen gerichtlichen Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt, wie eben unter Umständen ein medizinisches Sachverständigengutachten in einem Schlichtungsverfahren, welches alle maßgebenden Fragen umfassend und überzeugend beantwortet. - BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07
Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen …
Auszug aus LG Cottbus, 19.10.2016 - 3 O 335/14
39 Nur wenn aber Gründe vorgetragen werden oder ersichtlich sind, die gegen die Verwertbarkeit des vorgerichtlich erstatteten Gesamt gutachtens als Urkunde sprechen, wie z.B. eine nicht hinreichende Sachkunde des Schlichtungsgutachters (bzw. nach hier vertretener Auffassung: und/oder des an einer ergänzenden Stellungnahme der Schlichtungsstelle mitwirkenden Arztes) oder eine unvollständige oder gar falsche Tatsachengrundlage für die Gutachtenerstellung bzw. wenn das Gutachten aus sich selbst heraus lückenhaft und widersprüchlich bzw. nicht nachvollziehbar erscheint, schließlich auch bei Nichtbeantwortung aller maßgebenden Fragen (vgl. dazu auch BGH MDR 2008, 915, Rn. 6 - zitiert nach Juris - m.w.N.), ist zwingend von einer Verwertung des Schlichtungsgutachtens als Urkunde abzusehen und stattdessen ein "weiteres", nunmehr erstmals gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen.