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LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 19.04.2018 - 36 Cs 1511 Js 12955/18
- LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 423/14
Anordnung des Berufsverbots (Missbrauch des Berufs: nicht bereits, wenn …
Auszug aus LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
Ein minder schwerer Fall im Sinn von § 29a Abs. 2 BtMG lag nicht vor, da unter Berücksichtigung des gesamten Tatbildes, einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit, die Tat nicht vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Aufnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 110 m. w. N.). - BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei …
Auszug aus LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
Auch der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten andererseits hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH Urteil vom 19. Februar 2015, 3 StR 546/14). - BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
Auszug aus LG Cottbus, 20.03.2020 - 21 KLs 3/20
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg (Gefälligkeit, Trinkgeld, Honorar, Gewinnbeteiligung), der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft bzw. der Wille zur Tatherrschaft sein; eine ganz untergeordnete Tätigkeit deutet schon objektiv auf eine bloße Gehilfenstellung hin (…vgl. Körner/Patzak, a. a. O., § 29 Rn. 227 m. w. N.; BGH NStZ 2000, 482).