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   LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11   

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https://dejure.org/2012,47633
LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11 (https://dejure.org/2012,47633)
LG Cottbus, Entscheidung vom 20.06.2012 - 1 S 142/11 (https://dejure.org/2012,47633)
LG Cottbus, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 1 S 142/11 (https://dejure.org/2012,47633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - PrismaLife 6 -, Lebensversicherung, Wirksamkeit des Abzugs der Vertragskosten vom Rückkaufswert bei Kündigung vor Ablauf von fünf Jahren, Kostenausgleichsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
    Diese Belastung widerspräche nämlich dem Gebot eines gerechten Ausgleichs der Interessen aller Betroffenen (vgl. dazu BVerfG, NJW 06, 1783, 1785, Tz 65).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich das Gebot eines gerechten Ausgleichs der Interessen aller Betroffenen im Falle einer frühen Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages aus Art. 2 und 14 GG ergibt (vgl. BVerfG, NJW 06, 1783).

  • LG Rostock, 06.08.2010 - 10 O 137/10

    Versicherungsrecht: Wirksamkeit einer Ausgleichsvereinbarung über Abschluss- und

    Auszug aus LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
    Außerdem ist die an einen Dritten (z.B. Makler) für seine eigenständige Tätigkeit zu zahlende Vergütung auch nicht mit den an die Klägerin als Partnerin des Hauptvertrages zu zahlenden Kosten vergleichbar (wie hier: LG Rostock, NJW-RR 2010, 1694).

    Es gibt zahlreiche Urteile der Instanzgerichte, von denen jedoch - soweit ersichtlich - nur in einem die Rechtsauffassung vertreten wird, dass auch die selbständige Vereinbarung eines Kostenanspruches an § 169 Abs. 5 S. 2 VVG zu messen ist (LG Rostock, NJW-RR 2010, 1694, jedoch unter Betonung des Aspektes eines Umgehungsgeschäftes).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
    Im Gegenteil kommt ihr für die Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach anderen Kriterien ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt (vgl. BVerfGE 1, 299 und BVerfGE 11, 126).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
    Im Gegenteil kommt ihr für die Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach anderen Kriterien ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt (vgl. BVerfGE 1, 299 und BVerfGE 11, 126).
  • LG Berlin, 11.06.2013 - 7 S 41/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine formularmäßige separate

    Die Frage, ob eine separate Kostenausgleichsvereinbarung überhaupt und generell wirksam geschlossen werden kann, ist allerdings in der Rechtsprechung umstritten (bejahend: LG Rostock, Urteil vom 10.08.2012, Az. 1 S 315/10; LG Leipzig, Urteil vom 19.04.2012, Az. 3 S 571/11; LG Bonn, Urteil vom 01.12.2011, Az. 8 S 174/11; LG Kiel, Urteil vom 02.11.2011, Az. 5 O 150/11; LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 06.10.2011, Az. 1 S 50/11; verneinend: LG Cottbus, Urteil vom 20.12.2012 - 1 S 142/11; LG Gera, Urteil vom 30.01.2013, Az. 1 S 133/12; ; LG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2011, Az. 9 O 402/10; LG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2011, Az. 11 O 401/10; LG Rostock, Urteil vom 06.08.2010, Az. 10 O 137/10).

    Die Revision ist in Anbetracht der divergierenden Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit einer solchen Kostenausgleichsvereinbarung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zumal die Versicherer im Revisionsverfahren IV ZR 162/12 (zu LG Leipzig - 03 S 571/11) den Klageverzicht erklärt bzw. im Revisionsverfahren IV ZR 265/12 (zu LG Cottbus - 1 S 142/11) die Revision zurückgenommen haben und der BGH damit bisher eine Klärung noch nicht hat herbeiführen können.

  • BGH, 20.03.2013 - IV ZR 265/12

    Verhandlungstermin zur Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens-

    LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012; AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011; Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller.
  • BGH, 20.03.2013 - IV ZR 162/12

    Verhandlungstermin zur Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens-

    LG Cottbus - Urteil vom 20. Juni 2012 - 1 S 142/11.
  • LG Bonn, 25.02.2014 - 8 S 249/13

    Nettorentenversicherungspolice; Wirksamkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung

    Daraus ist ersichtlich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers eine gesonderte Vereinbarung über die Kostentragung jedenfalls dann zulässig ist, wenn diese gesondert von dem eigentlichen Vertragsschluss erfolgt und die Höhe der geschuldeten Kosten für den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar ist (so auch Urt. der Kammer v. 28.11.2013 - 8 S 199/13 - und v. 17.12.2013 - 8 S 214/13 - sowie bereits v. 01.12.2011 - 8 S 174/11 - LG Arnsberg Urt. v. vom 16.04.2013 - I-3 S 152/12, zit. nach juris; LG Rostock VersR 2013, 41; LG Leipzig BeckRS 2013, 05377; a.A. unter Bezugnahme auf die jeweiligen Besonderheiten des dort zu entscheidenden Einzelfalls OLG Karlsruhe Urt. v. 19.09.2013 - 12 U 85/13 zit. nach juris; LG Gera Urt. v. 30.01.2013 - 1 S 133/12, zit. nach juris; LG Cottbus BeckRS 2013, 05147).
  • LG Bonn, 17.12.2013 - 8 S 214/13

    Fondsgebundene Rentenversicherung; Wirksamkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung

    Soweit demgegenüber das LG Cottbus in seinem Urteil vom 20.06.2012 - 1 S 142/11 - (juris) die Auffassung vertritt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auch auf Nettopolicen anzuwenden sei, da es für die wirtschaftliche Belastung des Versicherungsnehmers letztlich gleichgültig sei, ob bei einer "Bruttopolice" ein Kostenanteil abgezogen wird oder ob neben einer "Nettopolice" ein eigenständiger Kostenausgleichsanspruch begründet wird, setzt es sich damit in einen eindeutigen Widerspruch zu der anderslautenden Gesetzesbegründung.
  • LG Stendal, 18.07.2013 - 22 S 131/12

    Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung: Wirksamkeit einer separaten

    Ein Abzug kann nämlich allenfalls dazu führen, dass der Rückkaufswert auf Null sinkt, während die Begründung eines eigenständigen Anspruches dazu führen kann, dass der Versicherungsnehmer mehr zu zahlen hat, als ihm an Rückkaufswert ausgezahlt wird (vgl. auch LG Cottbus, Urteil vom 20.06.2012, Az: 1 S 142/11 - zitiert nach juris).
  • LG Dresden, 31.05.2013 - 8 S 625/12

    BU-Versicherung - Vereinbarung über die separate Zahlung von Abschluss- und

    Für die wirtschaftliche Belastung des Versicherungsnehmers ist es aber gleichgültig, ob bei einer Bruttopolice ein Kostenanteil abgezogen wird oder ob (wie hier) neben einer Nettopolice ein eigenständiger Kostenausgleichsanspruch begründet wird (so im Ergebnis auch LG Cottbus, Urteil vom 20.06.2012, Az.: 1 S 142/11; dokumentiert in juris).
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