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   LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19   

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LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19 (https://dejure.org/2020,78773)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23.12.2020 - 3 O 169/19 (https://dejure.org/2020,78773)
LG Cottbus, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 3 O 169/19 (https://dejure.org/2020,78773)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Dass eine Aussage polemisch oder (ehr-) verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 2009, 3016).

    Der Kläger hat mit seinen Äußerungen selbst Angriffsfläche für Diskussionen geboten (KG, Beschluss vom 11.03.2020 - 10 W 13/20 -, juris), hat sich selbst in eine öffentliche Diskussion eingeschaltet und muss aus diesem Grund auch scharfe Kritik hinnehmen (BVerfG, NJW 2009, 3016; OLG Köln, NJW-RR 2016, 1061).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Die nach der ständigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur unzulässigen Schmähkritik (vgl. anstatt vieler: BVerfG, NJW-RR 2017, 1003; BGH, NJW 2015, 773) sind vorliegend nicht erfüllt.

    Eine Schmähung liegt erst dann vor, wenn auch im Kontext des streitgegenständlichen Diskussionszusammenhangs die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund gerät und allein der persönliche Angriff und die Diffamierung des anderen im Vordergrund stehen (vgl. BGH, NJW 2015, 773; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2019 - 1 U 15/19 -, BeckRS 2019, 28324, beck-online).

  • KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20

    Auskunftserteilung über Bestands- und Nutzerdaten auf Online-Plattform bei

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes fand eine Diskussion um die von dem Kläger öffentlich in einem Internetforum geäußerte Meinung statt (vgl. KG, Beschluss vom 11.03.2020 - 10 W 13/20 -, juris).

    Der Kläger hat mit seinen Äußerungen selbst Angriffsfläche für Diskussionen geboten (KG, Beschluss vom 11.03.2020 - 10 W 13/20 -, juris), hat sich selbst in eine öffentliche Diskussion eingeschaltet und muss aus diesem Grund auch scharfe Kritik hinnehmen (BVerfG, NJW 2009, 3016; OLG Köln, NJW-RR 2016, 1061).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Daher liegt in einer solchen Äußerung neben der Kundgabe der Meinung mit entsprechendem Unwerturteil auch die Behauptung von Tatsachen, nämlich dass die von einem durchschnittlichen Leser dem Begriff zugeordneten Tatsachen im Wesentlichen vorliegen (BVerfGE 93, 266, 295 und BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Dezember 2011 - 1 BvR 2678/10 Rn. 42, juris zum Tatsachenkern bei der Behauptung von "Geldwäsche" und "Veruntreuung").
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Bewilligungen bei Änderungen im

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Es war für die Klage je Beklagten ein Streitwert von 5.000,00 EUR, der sich als ausreichend und angemessen darstellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2014 - 5 U 79/13, BeckRS 2014, 125426, beck-online), und für die Widerklage ebenfalls i.H. von 5.000,00 EUR zugrunde zu legen.
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    In Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ist von einem Ausgangswert von 5.000,00 EUR auszugehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.12.2018 - 5 U 58/18, NJOZ 2019, 1255, beck-online), der je nach den Umständen ermäßigt oder erhöht werden kann.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Daher liegt in einer solchen Äußerung neben der Kundgabe der Meinung mit entsprechendem Unwerturteil auch die Behauptung von Tatsachen, nämlich dass die von einem durchschnittlichen Leser dem Begriff zugeordneten Tatsachen im Wesentlichen vorliegen (BVerfGE 93, 266, 295 und BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Dezember 2011 - 1 BvR 2678/10 Rn. 42, juris zum Tatsachenkern bei der Behauptung von "Geldwäsche" und "Veruntreuung").
  • OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 1 U 15/19

    Unterlassungsansprüche eines Richters wegen herabsetzender Äußerungen eines

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Eine Schmähung liegt erst dann vor, wenn auch im Kontext des streitgegenständlichen Diskussionszusammenhangs die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund gerät und allein der persönliche Angriff und die Diffamierung des anderen im Vordergrund stehen (vgl. BGH, NJW 2015, 773; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2019 - 1 U 15/19 -, BeckRS 2019, 28324, beck-online).
  • OLG Köln, 07.04.2016 - 15 W 14/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Grünen-Politikerin Claudia

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Der Kläger hat mit seinen Äußerungen selbst Angriffsfläche für Diskussionen geboten (KG, Beschluss vom 11.03.2020 - 10 W 13/20 -, juris), hat sich selbst in eine öffentliche Diskussion eingeschaltet und muss aus diesem Grund auch scharfe Kritik hinnehmen (BVerfG, NJW 2009, 3016; OLG Köln, NJW-RR 2016, 1061).
  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
    Die nach der ständigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur unzulässigen Schmähkritik (vgl. anstatt vieler: BVerfG, NJW-RR 2017, 1003; BGH, NJW 2015, 773) sind vorliegend nicht erfüllt.
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
  • OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20

    Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

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