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   LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09   

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LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09 (https://dejure.org/2011,20508)
LG Cottbus, Entscheidung vom 30.03.2011 - 7 T 98/09 (https://dejure.org/2011,20508)
LG Cottbus, Entscheidung vom 30. März 2011 - 7 T 98/09 (https://dejure.org/2011,20508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Eintragung einer Hypothek bzw. eines Grundpfandrechts im Grundbuch ist eine volle Gebühr zu erheben ohne Befreiung bei ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken; Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert durch Bemessung nach dem Nennbetrag der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.

    Überdies ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang des § 1 Abs. 1 Nds. GGebBefrG, dass die Gebührenbefreiung auf bestimmte Personen des öffentlichen Rechts beschränkt sein soll (vgl. BGH MDR 2010, 949 f.).

  • BayObLG, 13.10.1994 - 3Z BR 210/94

    Keine Gebührenermäßigung für lediglich gemeinnützig tätige Einrichtungen

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    Sofern daneben noch andere, und seien es auch gemeinnützige Zwecke, verfolgt werden, ist hingegen die Gebührenermäßigung nicht zu gewähren (vgl. dazu BayObLG JurBüro 1995, 100; LG Arnsberg Beschluss vom 07.12.2004 Az: 2 T 20/04 bei juris; Korintenberg, KostO, 18. Aufl. § 144 Rn. 12; Hartmann a.a.O., § 144 Rn. 17).
  • OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01

    Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • LG Arnsberg, 07.12.2004 - 2 T 20/04

    Krankenhaus, Geschäftswert, Gebührenermäßigung

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    Sofern daneben noch andere, und seien es auch gemeinnützige Zwecke, verfolgt werden, ist hingegen die Gebührenermäßigung nicht zu gewähren (vgl. dazu BayObLG JurBüro 1995, 100; LG Arnsberg Beschluss vom 07.12.2004 Az: 2 T 20/04 bei juris; Korintenberg, KostO, 18. Aufl. § 144 Rn. 12; Hartmann a.a.O., § 144 Rn. 17).
  • OLG Celle, 09.01.2007 - 23 W 35/06

    Befreiung eines in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betriebenen

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 W 224/10

    Umfang der Gebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer GmbH in kommunalem Eigentum

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08

    Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung

    Auszug aus LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • OLG Brandenburg, 13.03.2014 - 5 W 140/13

    Gebührenbefreiung nach dem Brandenburgischen Justizkostengesetz (JKGBbg) bei

    Sie setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Landgerichts Cottbus vom 30. März 2011 (7 T 98/09) auseinander und meint, der in § 6 Abs. 2 JKGBbg verwandte Begriff der "Ausschließlichkeit" sei nicht im reinen Wortsinn, sondern in steuerrechtlichem Sinn unter Berücksichtigung von § 56 der Abgabenordnung (AO) zu verstehen.

    Diese Voraussetzungen erfüllt die Beteiligte aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung des Landgerichts Cottbus vom 30. März 2011 (7 T 98/09, juris Rn 27 - 30), die der Senat sich zu Eigen macht, nicht.

    Das Landgericht Cottbus weist in der Entscheidung vom 30. März 2011 (7 T 98/09, juris Rn 29) zutreffend darauf hin, dass hieraus nicht geschlossen werden kann, die Gebührenbefreiung gelte auch für Kostenschuldner, die nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

  • OLG Hamm, 30.09.2015 - 15 W 34/13

    Gebührenbefreiung einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft bei

    Nichts anderes ergibt sich nach Auffassung des Senats aus der von dem Beteiligten zu 2) angeführten Rechtsprechung der Gerichte des Landes Brandenburg (vgl. OLG Brandenburg -5 W 140/13- ZStV 2015, 50f sowie die Vorinstanz LG Cottbus, Beschluss vom 20.03.2011, 7 T 98/09, zitiert nach juris).
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