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   LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20   

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https://dejure.org/2020,7762
LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20 (https://dejure.org/2020,7762)
LG Cottbus, Entscheidung vom 31.03.2020 - 7 T 79/20 (https://dejure.org/2020,7762)
LG Cottbus, Entscheidung vom 31. März 2020 - 7 T 79/20 (https://dejure.org/2020,7762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgloser Antrag auf Hinzuziehung einer Person des Vertrauens in einem Freiheitsentziehungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 152/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
    Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 574 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 ZPO nicht gegeben sind, sodass ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 05.01.2011, Az.: XII ZB 152/10; zitiert nach beck-online).
  • LG Kleve, 06.06.2013 - 4 T 53/13

    Freiheitsentziehungssachen; Abschiebehaft; Person des Vertrauens; Ermessen;

    Auszug aus LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
    Dafür ist ein enges Vertrauensverhältnis, eine enge Verbundenheit zwischen der benannten Person und dem Betroffenen des Verfahrens erforderlich (LG Kleve, Beschluss vom 6. Juni 2013, Az.: 4 T 53/13; BeckOK FamFG/Günter FamFG § 418 Rn. 8; Haußleiter/Heidelbach FamFG § 418 Rn. 6; MüKoFamFG/Wendtland FamFG § 418 Rn. 9; Keidel/Göbel FamFG § 418 Rn. 6; alle zitiert nach beck-online).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
    Darüber hinaus steht die Beteiligung der in § 418 Abs. 3 FamFG genannten Personen, namentlich bei Personen, die lediglich ein ideelles oder soziales Interesse am Verfahren haben (Haußleiter/Gomille FamFG § 7 Rn. 20 zitiert nach beck-online), im Ermessen des Gerichts (BGH, Beschluss vom 17.06.2010, Az.: V ZB 127/10; LG Düsseldorf, a. a. O. LG Kleve, a. a. O.).
  • LG Düsseldorf, 05.01.2015 - 25 T 724/14

    Abschiebungshaft, Vertrauensperson, Vertrauensverhältnis, Verfahrensbeistand

    Auszug aus LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG die Beteiligung von quasiprofessionellen Rechtsberatern, neben oder anstelle von Rechtsanwälten als Verfahrensbevollmächtigte, ermöglichen und den Kreis der zu beteiligenden Personen ausufern lassen wollte (LG Kleve, a. a. O.; Haußleiter/Heidelbach, a. a. O. MüKoFamFG/Wendtland, a. a. O.; anders LG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2015, Az.: 25 T 724/14, zitiert nach beck-online, das in der Vertrauensperson offenbar einen Ersatz für einen Verfahrensbeistand, gemeint ist wohl ein Verfahrensbevollmächtigter, sieht, was jedoch, soweit ersichtlich, eine Einzelfallentscheidung ist, deren Hintergrund der Kammer nicht bekannt ist, und was seitens der Kammer gerade nicht als Wille des Gesetzgebers erkannt werden kann).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

    Auszug aus LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
    Zwar besteht eine durch in erster Instanz erfolgte Hinzuziehung begründete Beteiligtenstellung in der Beschwerdeinstanz fort (BGH, Beschluss vom 11.04.2012, XII ZB 531/11; zitiert nach beck-online), eine derartige Hinzuziehung ist hier jedoch nicht gegeben.
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